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IAM, wir müssen reden: Der IAM Patent 1000 2027 verlangt ein anderes Formular — Frist 14. September 2026

Deutlich mehr Antwortfelder — und erstmals Fragen nach Honorarbandbreiten und Umsatzanteil.

Uns liegen die Word-Fassungen der Einreichungsformulare für die 2026er und die 2027er Ausgabe des IAM Patent 1000 vor. Wir haben beide Zeile für Zeile gegeneinandergestellt. Das Ergebnis in einem Satz: Es sind deutlich mehr Daten — und es sind andere Daten. Das leere Formular hat statt 382 jetzt 1.021 Antwortfelder, und die Art der Angaben hat sich verschoben. Einreichfrist ist Montag, der 14. September 2026.

Einreichfrist
14.09.2026
Montag. Für die 16. Ausgabe des IAM Patent 1000.

Berichtszeitraum
01.09.25 – 01.09.26
Erstmals fix definiert. Bisher hieß es offen „from approximately July 2024 to present“.

Auswahlfelder
27 → 291
Ankreuz- und Auswahlzeilen im leeren Formular, elffach so viele wie im Vorjahr.

Die Zahlen: Was sich messen lässt

Beide Formulare lagen uns als ausgefüllte Dokumente vor. Um sauber zu vergleichen, haben wir wiederholte Bausteine — Personenprofile, Mandatsbeschreibungen — auf je eine Instanz zurückgerechnet. Es geht also um das leere Formular, nicht um die Zahl der eingetragenen Fälle.

Kennzahl 2026 2027
Antwortfelder im leeren Formular 382 1.021
davon Auswahlzeilen zum Ankreuzen 27 291
Tabellen im Dokument 69 111
Tabellenzellen 980 1.893
Zeilen je Mandatsbeschreibung 9 19
Ankreuzfelder je Mandatsbeschreibung 0 49

So sieht der neue Mandatsblock aus

Am deutlichsten wird die Veränderung dort, wo die meiste Arbeit anfällt: bei den Work Highlights. Über jedem Mandat liegt jetzt eine Klassifikationsebene, die es vorher nicht gab. Nachgebildet sieht der Kopf eines Litigation-Mandats so aus:

Patent litigation – matter 1
Matter Classification
Jurisdictional scope
☐ Domestic   ☐ Cross-border (2–5 jurisdictions)   ☐ Global (6+ jurisdictions)
Matter type
☐ Infringement   ☐ Validity   ☐ SEP/FRAND   ☐ Enforcement   ☐ Other
Status
☐ Ongoing   ☐ Judgement   ☐ Settled   ☐ Appeal pending
Client Type
☐ Multinational company   ☐ Publicly listed company   ☐ Privately held company   ☐ SME   ☐ Start-up   ☐ University / research institution   ☐ Government body   ☐ Individual inventor   ☐ NPE   ☐ VC / private equity backed   ☐ Other
Industry sector
bis zu drei
☐ AI & Machine Learning   ☐ Biotechnology   ☐ Chemistry   ☐ Clean Technology   ☐ Consumer Products   ☐ Electronics   ☐ Energy   ☐ Financial Services   ☐ Healthcare & Life Sciences   ☐ Industrials   ☐ Internet & IoT   ☐ Medical Devices   ☐ Pharmaceuticals   ☐ Robotics   ☐ Semiconductors   ☐ Software   ☐ Telecommunications   ☐ Other
Complexity factors
bis zu drei
☐ Cross-border   ☐ Novel legal issues   ☐ Novel technical issues   ☐ Multiple jurisdictions   ☐ High-value technology   ☐ Large portfolio   ☐ Parallel proceedings   ☐ Other
Matter Summary  ·  Matter Significance

Nachbildung der Feldstruktur in Law-Business-Gestaltung. Feldbezeichnungen wörtlich aus dem Formular, Layout und Farben von uns.

Dazu kommen die schon bekannten Felder: Mandant, beteiligte Anwälte, Jurisdiktionen, Zeitraum, Vertraulichkeit — und statt einer Sammelbeschreibung jetzt zwei getrennte Textfelder, eines für den Sachverhalt und eines für die Frage, warum das Mandat bedeutsam war. Wer zwanzig Mandate einreicht, trifft allein auf dieser Ebene rund tausend Einzelentscheidungen, die es im Vorjahr nicht gab.

Was wirklich neu ist

Die auffälligste Neuerung ist eine ganze Sektion, die es bisher nicht gab: „Practice Activity and Market Profile“. Sie fragt Dinge ab, die mit der anwaltlichen Leistung nur mittelbar zu tun haben:

  • die üblichen Honorarmodelle je Praxisbereich,
  • die typische Honorarbandbreite je Mandatstyp, ausdrücklich in US-Dollar umzurechnen,
  • der Anteil der Patentarbeit am Gesamtumsatz der Kanzlei,
  • Mandantenmix nach elf Kategorien, Anteile für Bestands- und Neumandanten, In- und Ausland, Cross-Border-Quoten,
  • eine Matrix zum KI-Einsatz über elf Tätigkeiten und vier Reifegrade — von „Not used“ bis „Standard practice“.

Hinzu kommen Kopfzahlen nach Rolle, Kopfzahlen nach naturwissenschaftlichem Abschluss, die Zahl der Büros mit Patentkapazität, sechzehn Technologiefelder zum Ankreuzen und eine Abfrage der Praxisstruktur. Neu ist auch ein Satz zur Datenverwendung: Die Angaben können genutzt werden, um „content and intelligence offerings“ zu erzeugen — also nicht nur für das Ranking selbst.

Was IAM nicht mehr fragt

Der Fragebogen ist nicht nur gewachsen, er hat auch Felder verloren. Das geht in der Diskussion unter, ist für die Vorbereitung aber eine spürbare Erleichterung.

Gestrichen
  • Gegnerische Partei
  • Gegnerische Vertretung
  • Titel des Verfahrens
  • Zahl der nationalen, europäischen und PCT-Anmeldungen
  • Absolute Verfahrens- und Mandantenzahlen
Was an die Stelle tritt
  • Selbsteinschätzung der Komplexität
  • Selbsteinschätzung der Bedeutung
  • Mengenbänder statt Zahlen
  • Prozentschätzungen statt Absolutwerte
  • Geschäftskennzahlen der Kanzlei

Am deutlichsten ist der Wegfall der Gegenseite: Im Formular für die 2026er Ausgabe kam das Feld „Opposing client counsel“ bei jedem einzelnen Streitmandat vor, im 2027er Formular kommt es kein einziges Mal mehr vor. Wer Mandatstexte vorbereitet, muss die gegnerische Vertretung also nicht mehr heraussuchen. Dafür kommen die Klassifikationszeilen dazu — unter dem Strich bleibt pro Mandat deutlich mehr Arbeit als vorher.

Ist das noch verhältnismäßig?

Für die Umstellung spricht Einiges. Strukturierte Antworten lassen sich vergleichen; Freitext lässt sich nur lesen. Wer sechzig Jurisdiktionen auswertet, kommt mit Fließtext irgendwann nicht mehr weiter, und für kleinere Kanzleien ist ein Kreuz schneller gesetzt als ein Absatz geschrieben. Dass IAM die Teilnahme ausdrücklich als kostenlos bezeichnet, gehört ebenfalls zum Bild.

Gegen die Umstellung spricht der Aufwand an der falschen Stelle. Die neuen Pflichtangaben sind überwiegend keine Textarbeit, sondern Datenbeschaffung: Kopfzahlen nach Rolle und Abschluss, Umsatzanteil, Honorarbandbreiten, ein Dutzend Prozentsplits. Das liegt in keiner Kanzlei fertig vor, es lässt sich nicht aus der Vorjahreseinreichung übernehmen, und es muss regelmäßig über die Buchhaltung oder die Partnerschaft beschafft werden. Eine Kanzlei, die bisher zwei Wochen vor Fristablauf begonnen hat, kommt damit nicht mehr durch.

Und dann ist da die Frage, die sich beim Lesen der Honorar- und Umsatzfelder aufdrängt: Wozu braucht ein Ranking, das die Qualität anwaltlicher Arbeit abbilden will, die Preisliste und den Umsatzanteil der Kanzlei? Für die Platzierung ist das nicht erforderlich. Für Marktberichte, wie sie der neue Datenverwendungssatz ausdrücklich nennt, schon. Das mag legitim sein — es sollte nur so benannt werden. Kanzleien beantworten diese Felder in dem Glauben, für ein Ranking zu arbeiten.

Fairerweise: Bei den Honorar- und Umsatzfeldern bietet das Formular jeweils die Option „Prefer not to say“ an. Sie sind also nicht erzwungen — beantwortet werden sie trotzdem, weil in einer Einreichung jedes ausgelassene Feld wie eine Lücke aussieht.

Unser Rat für den Zyklus 2027: Fangen Sie früher an als sonst, und trennen Sie sauber zwischen dem, was für die Platzierung nötig ist, und dem, was Marktdaten sind. Nicht jedes Feld muss ausgefüllt werden. Die Felder, die vertraulich bleiben sollen, markieren Sie gelb — daran hat sich nichts geändert.

„Die Zusammenarbeit mit Law Business war unkompliziert, professionell und zielgerichtet. Durch die Expertise des Teams von Herrn Dillinger haben wir den Sprung ins IAM-Ranking geschafft — wir können Law Business gerne jeder Kanzlei empfehlen.“

Dipl.-Ing. Dr. techn. Gerd Hübscher, Managing Partner, Hübscher & Partner

„Während dieser Zusammenarbeit konnten wir uns erstmalig in Legal 500 und IAM Patent 1000 platzieren. Law Business hat uns sehr verständlich durch das Rankingthema begleitet.“

Jürgen Feldmeier, LL.M., Geschäftsführender Partner, Prüfer & Partner

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