Social Media und Gegenkampagnen
Social Media und Gegenkampagnen setzen dort an, wo Meinung entsteht. Wir wirken Fehlinformationen und Kampagnen aktiv entgegen, mit besonderem Augenmerk auf Social Media als Treiber der Meinungsbildung. Reagiert wird während des laufenden Verfahrens und nicht erst nach dem Urteil. So wird verhindert, dass Ihr Mandant vorzeitig in eine Ecke gestellt wird. Alle Maßnahmen bleiben Teil der Gesamtstrategie des Verfahrens.
Was uns besonders macht
- 1Aktiv statt abwartendWir wirken Fehlinformationen und Kampagnen entgegen, statt sie stehen zu lassen.
- 2Während des VerfahrensReagiert wird im laufenden Verfahren, nicht erst nach dem Urteil.
- 3Teil der GesamtstrategieJede Maßnahme gehört zur Strategie des Verfahrens.
Unsere Leistungen
Fehlinformationen
Falsches nicht stehen lassen- Aktives Entgegenwirken. Wir treten Fehlinformationen zum Verfahren entgegen.
- Wirkung im Blick. Maßstab ist, wie sich eine Darstellung auf die Position des Mandanten auswirkt.
- Abgestimmt. Die Reaktion bleibt mit dem prozessualen Vorgehen abgeglichen.
Kampagnen der Gegenseite
Antwort auf gezielte Vorstöße- Gezielte Kampagnen. Wir wirken organisierten Kampagnen entgegen.
- Vorbereitete Antworten. Die Kommunikationsszenarien liefern die passenden Kernbotschaften.
- Schnell. Wer vorbereitet ist, reagiert schneller als die Gegenseite.
Social Media im Fokus
Treiber der Meinungsbildung- Besonderes Augenmerk. Social Media treibt die Meinungsbildung besonders stark.
- Dort reagieren. Die Antwort erfolgt in dem Kanal, in dem die Debatte läuft.
- Anbindung an die Kanäle. Social Media wird gemeinsam mit den übrigen Kanälen gesteuert.
Zeitpunkt der Reaktion
Nicht erst nach dem Urteil- Im laufenden Verfahren. Reagiert wird, solange das Verfahren läuft.
- Bild verfestigt sich. Wer erst nach dem Urteil kommuniziert, korrigiert ein gefestigtes Bild.
- Vorzeitige Einordnung verhindern. Der Mandant soll nicht vorab in eine Ecke gestellt werden.
Teil der Gesamtstrategie
Kein isolierter Schlagabtausch- Eingebunden. Alle Maßnahmen sind Teil der Gesamtstrategie des Verfahrens.
- An der Position gemessen. Jede Aussage wird an ihrer Wirkung auf das Verfahren gemessen.
- Keine Reichweite als Selbstzweck. Ziel ist die Wahrnehmung, nicht die Aufmerksamkeit an sich.
Häufige Fragen
Warum ist Kommunikation während eines laufenden Verfahrens nötig?
Wird ein Mandant durch falsche Informationen oder Kampagnen schon vor Prozessende in eine bestimmte Ecke gestellt, prägt das die öffentliche Wahrnehmung. Wer erst nach dem Urteil kommuniziert, korrigiert ein Bild, das sich längst gefestigt hat. Die Kommunikation bleibt dabei durchgehend mit dem prozessualen Vorgehen abgestimmt.
Warum liegt der Schwerpunkt auf Social Media?
Weil dort Meinung entsteht. Social Media ist ein Treiber der Meinungsbildung, deshalb gilt ihm besonderes Augenmerk. Die Maßnahmen bleiben jedoch Teil der Gesamtstrategie des Verfahrens und werden gemeinsam mit den übrigen Kanälen gesteuert.
Für wen ist das relevant?
Für Verfahren von Unternehmen und Privatpersonen, bei denen die öffentliche Wahrnehmung eine Rolle spielt. Wir arbeiten mit der Kanzlei, die das Mandat führt. Der Zuschnitt richtet sich nach Verfahren, Öffentlichkeitsdruck und den betroffenen Kanälen.
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