Chambers vs Legal 500: die Einreichungsformulare im Feldvergleich
Chambers und The Legal 500 fragen dieselbe Arbeit ab — nur eben unterschiedlich. Dies ist ein Feld-für-Feld-Vergleich der beiden Einreichungsformulare, erstellt anhand der leeren Formulare selbst, nicht aus dem Gedächtnis.
Die kurze Antwort
Beide Formulare wollen ein Kanzleiprofil, eine Mandantenliste, die Personen, die gerankt werden sollen, und bis zu zwanzig Work Highlights aus den letzten zwölf Monaten. Beide trennen, was veröffentlicht werden darf, von dem, was vertraulich bleibt. Darüber hinaus unterscheiden sie sich in einer Weise, die darüber entscheidet, wie viel Nacharbeit anfällt, wenn eine Kanzlei bei beiden einreicht — und der größte Teil dieser Nacharbeit geht auf fünf Felder zurück.
Kanzlei- und Abteilungsebene
| Chambers Europe | Legal 500 EMEA | |
|---|---|---|
| Identifikation | A1 Firm name · A2 Practice Area · A3 Location (Jurisdiction) | Firm Name · Country · Practice Area (Auswahlliste, eine je Einreichung) |
| Ansprechpartner für Interviews | A4 Ansprechpartner für die Vereinbarung von Interviews zu diesem Rechtsgebiet — Name, E-Mail, Telefon | Contact details to arrange interviews — name, job title, email, phone |
| Name der Abteilung | B1 Name der Abteilung (wie von der Kanzlei verwendet) | Name des Teams oder der Abteilung (wie von der Kanzlei verwendet) |
| Leitung der Abteilung | B7 Head or Heads of department — Name, E-Mail, Telefon | Head(s) of Team — name, location |
| Personalzahlen | B2 Zahl der Partner · B3 Zahl der übrigen qualifizierten Anwälte — jeweils mit Verhältnis männlich/weiblich in Prozent | Zahl der PARTNER · Zahl der NICHT-PARTNER, gezählt werden jene, die mindestens 50 % ihrer Zeit in der Abteilung verbringen |
| Freitextfragen | — | Was unterscheidet Ihre Praxis von anderen Kanzleien? · Initiativen und Innovationen im vergangenen Jahr · Wie beurteilen Sie unsere bestehenden Rankings und Kommentare? |
| Feedback zu Wettbewerbern | C2 Feedback on our coverage of other firms in this practice area (optional) | Über die Frage zu Rankings und Kommentierung abgedeckt |
| Barristers | C1 Eingesetzte Barristers/Advocates im Vereinigten Königreich, Australien, Hongkong, Indien, Malaysia, Neuseeland oder Sri Lanka | — |
| Diversitätsdaten | Verhältnis männlich/weiblich je Zählfeld (freiwillige Angabe) | — |
Beige hinterlegte Zeilen gibt es nur auf einer Seite.
Personen, die gerankt werden sollen
| Chambers Europe | Legal 500 EMEA | |
|---|---|---|
| Struktur | Eine Anwaltstabelle für die Abteilung | Drei getrennte Gruppen: leading partners, next generation partners, leading associates |
| Zu- und Abgänge | B8 Zugänge/Abgänge von Partnern in den letzten 12 Monaten — Name, Eintritt oder Austritt, andere Kanzlei | Name (englisch) · Position/Rolle · Eintritt, Austritt oder Beförderung · Kanzlei · Monat und Jahr |
Zwei praktische Folgen. Legal 500 verlangtMonat und Jahrfür jeden bedeutenden Zu- oder Abgang auf Partnerebene und jede Beförderung; eine Chambers-Einreichung erfasst weder das eine noch das andere, sodass eine Kanzlei, die bisher nur bei Chambers eingereicht hat, in ihre Personalunterlagen zurückgehen muss. Und Legal 500 ordnet Personen bereits vor dem ersten Satz in drei benannte Kategorien ein — eine Entscheidung, die Chambers dem Researcher überlässt.
Mandanten
| Chambers Europe | Legal 500 EMEA | |
|---|---|---|
| Liste | Name of Client · New Client (Yes/No) — zehn Zeilen | Aktive Schlüsselmandanten der letzten 12 Monate · Neumandant (ja/nein), erweiterbar |
| Veröffentlichung | Zwei Listen: veröffentlichbar (D0) und vertraulich (E0) | Zwei Listen: veröffentlichbare Mandanten (vollständig veröffentlicht) und nicht veröffentlichbare Mandanten |
Work Highlights — hier steckt die eigentliche Arbeit
Beide Verzeichnisse nehmenbis zu zwanzig Mattersaus den letzten zwölf Monaten. Chambers überlässt Ihnen die Aufteilung: Das Formular enthält zehn vorbereitete Blöcke in Abschnitt D und zehn in Abschnitt E, die einzige Regel ist aber, dass die Gesamtzahl zwanzig nicht überschreiten darf. Zwei veröffentlichbare und achtzehn vertrauliche Matters sind ebenso zulässig wie zehn und zehn. Legal 500 fragt bis zu zwanzig Highlight-Matters ab und trennt jedes davon in einen veröffentlichbaren oder einen nicht veröffentlichbaren Block.
| Information | Chambers Europe | Legal 500 EMEA |
|---|---|---|
| Mandant | D1 Name des Mandanten — veröffentlichbar; eine allgemeine Beschreibung ist zulässig, wenn der Name nicht genannt werden darf | Name of client plus Industry Sector |
| Der Text | D2 Zusammenfassung des Mandats und der Rolle der Abteilung — warum das Mandat bedeutsam war und welche Rolle die Abteilung genau hatte | Beschreibung des Mandats — Rolle des Teams, was es bedeutsam machte, und einschlägige Presseberichte im selben Bereich |
| Kurzfassung | — | Eine gesonderte veröffentlichbare Kurzfassung des Mandats, z. B. “Advised [company] on acquisition of [company]” |
| Wert | D3 Mandatswert — Währung und Betrag in Zahlen | Deal value |
| Grenzüberschreitend | D4 Handelt es sich um ein grenzüberschreitendes Mandat? Wenn ja, welche Jurisdiktionen | Was it cross-border? · Jurisdictions involved |
| Federführender Anwalt | D5 Lead lawyer | Lead partner(s) — name, Standort, Rechtsbereich |
| Team | D6 Other team members | Other key team members — name, Standort, Rechtsbereich |
| Andere Kanzleien | D7 Weitere beratende Kanzleien und deren Rolle(n) | Kanzleiname · Angaben zur Rolle · und wen sie beraten haben |
| Zeitraum | D8 Date of completion or current status | Start- und Enddatumals getrennte Felder |
| Pressestimmen | D9 Sonstige Informationen zum Mandat — z. B. Link zur Presseberichterstattung | Innerhalb der Matter-Beschreibung |
| Länge | “Please do not exceed one page per deal.” | Keine Längenvorgabe angegeben |
| Bearbeiten des Formulars | “Please do not alter this submission template.” | Zeilen innerhalb eines Matters werden per Rechtsklick eingefügt; zusätzliche Matter-Blöcke werden auf eine neue Seite kopiert |
Was das bedeutet, wenn Sie bei beiden einreichen
Eine Chambers-Einreichung enthält nicht alles, was eine Legal-500-Einreichung braucht. Wer die eine in die andere kopiert, lässt fünf Lücken, die sich durch Umformatieren nicht schließen lassen: denIndustry Sectorje Mandant,Standort und Rechtsbereichje genanntem Anwalt, dasStartdatumjedes Matters,wendie jeweils andere Kanzlei beraten hat, und dieKurzfassungje Matter. Nichts davon lässt sich aus dem Chambers-Text ableiten. Es muss aus der Kanzlei kommen.
Die Gegenrichtung ist einfacher, aber nicht kostenlos. Chambers will Pressestimmen in einem eigenen Feld, einen einzelnen Abschlussstatus statt zweier Daten, Personalzahlen nach Geschlecht aufgeteilt und — sofern die Kanzlei in den betreffenden Jurisdiktionen mandatiert — die eingeschalteten Barristers. Außerdem gilt eine Längenbegrenzung von einer Seite je Matter, die eine ohne Längenvorgabe geschriebene Legal-500-Beschreibung häufig überschreitet.
Deshalb sollte eine Kanzlei, die bei beiden einreicht, einmal dieObermengeerfassen — und zwar dann, wenn das Matter entsteht — statt eine Einreichung zu schreiben und die andere später daraus zu rekonstruieren. Verloren gehen immer genau die Felder, die das gerade bearbeitete Verzeichnis nicht abgefragt hat.
Häufige Fragen von Kanzleien
Lässt sich eine Chambers-Einreichung in eine Legal-500-Einreichung überführen?
Wie viele Matters kann ich jeweils einreichen?
Gelten dieselben Vertraulichkeitsregeln?
Darf ich das Layout der Formulare ändern?
Welche Felder fragt Legal 500 ab, die Chambers nicht hat?
Welche Felder fragt Chambers ab, die Legal 500 nicht hat?
Die Obermenge einmal erfassen
RanXactly® zerlegt eine Einreichung in Datensätze — Matter, Mandant, Branche, Anwälte mit Standort und Rechtsbereich, Daten, Vertraulichkeit — und schreibt diese Datensätze in das Formular, das als nächstes gebraucht wird. Von Chambers zu Legal 500, von Legal 500 zu Chambers und in elf weitere Ranking-Formulare.
Law Business erstellt seit 2004 Ranking-Einreichungen für Kanzleien, mit Standorten in Deutschland, Österreich und Italien. Die Angaben zu den Formularen in diesem Beitrag stammen aus dem leeren Chambers Europe Submission Form und dem Legal 500 EMEA Submission Template (Stand 20.05.2025, EMEA 2026), beide heruntergeladen am 19. März 2026.