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Impressum & AGB

Impressum

Informationspflicht laut §5 E-Commerce Gesetz, §14 Unternehmensgesetzbuch, §63 Gewerbeordnung und Offenlegungspflicht laut §25 Mediengesetz.

Law Business Consulting Dillinger GmbH
Adresse: Löschniggweg 3/2, A-3100 St. Pölten

Unternehmensgegenstand: Business consulting including business organization

UID-Nummer: ATU79658201
Firmenbuchnummer: FN 575999 h
Firmenbuchgericht: Wien
Firmensitz: 3100 St. Pölten
E-Mail: datenschutz_at_lawbusiness.at
Mitglied bei: WKO, Wien, UBIT

EU-Streitschlichtung

Gemäß Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-Verordnung) möchten wir Sie über die Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) informieren.
Verbraucher haben die Möglichkeit, Beschwerden an die Online Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission unter https://ec.europa.eu/odr?tid=121585550 zu richten. Die dafür notwendigen Kontaktdaten finden Sie oberhalb in unserem Impressum.

Wir möchten Sie jedoch darauf hinweisen, dass wir nicht bereit oder verpflichtet sind, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Haftung für Inhalte dieser Webseite

Wir entwickeln die Inhalte dieser Webseite ständig weiter und bemühen uns korrekte und aktuelle Informationen bereitzustellen. Leider können wir keine Haftung für die Korrektheit aller Inhalte auf dieser Webseite übernehmen, speziell für jene die seitens Dritter bereitgestellt wurden.
Sollten Ihnen problematische oder rechtswidrige Inhalte auffallen, bitten wir Sie uns umgehend zu kontaktieren, Sie finden die Kontaktdaten im Impressum.

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Wenn Ihnen rechtswidrige Links auf unserer Website auffallen, bitten wir Sie uns zu kontaktieren, Sie finden die Kontaktdaten im Impressum.

Urheberrechtshinweis

Alle Inhalte dieser Webseite (Bilder, Fotos, Texte, Videos) unterliegen dem Urheberrecht. Falls notwendig, werden wir die unerlaubte Nutzung von Teilen der Inhalte unserer Seite rechtlich verfolgen.
Sollten Sie auf dieser Webseite Inhalte finden, die das Urheberrecht verletzen, bitten wir Sie uns zu kontaktieren.

Bildernachweis

Die Bilder, Fotos und Grafiken auf dieser Webseite sind urheberrechtlich geschützt.

Die Bilderrechte liegen bei den folgenden Fotografen und Unternehmen:

Bild Alexander Dillinger von Wolfgang Zwanzger Fotografie

Bild Jürgen Voskuhl von Jens Werner
Photo by Dylan Gillis on Unsplash
Photo by Roman Pohorecki from Pexels
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Photo von Katharina Falkner von PICDRONIX e-Media GmbH

Haftung für Einträge von Personen auf der Website

Die auf der Website genannten Personen haften für die Richtigkeit der Angaben über sich selbst. Darüber hinaus haften die Personen für die Veröffentlichung von Kundendaten auf der Website, insbesondere bei der Angabe von Referenzen.

Quelle: Das Impressum wurde erstellt mit dem Datenschutz Generator von AdSimple® in Kooperation mit aboutbusiness.at

AGB für Law Business Consulting Dillinger GmbH & Law Business Dillinger e.U.

1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich

 1.1        Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer (Unternehmensberater) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

1.2        Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

1.3        Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden vom Auftragnehmer (Unternehmensberater) ausdrücklich schriftlich anerkannt.

1.4        Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

 2. Umfang des Beratungsauftrages / Stellvertretung

 2.1        Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) erbringt die Beratungsleistungen im Rahmen der allgemein anerkannten Berufsgrundsätze und Standesregeln. Er hat die Beratungsleistung sorgfältig zu erbringen, schuldet aber nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.

2.2       Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch den Auftragnehmer (Unternehmensberater) selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.

2.3       Der Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich der Auftragnehmer (Unternehmensberater) zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient. Der Auftraggeber wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Beratungsleistungen beauftragen, die auch der Auftragnehmer (Unternehmensberater) anbietet.

3. Aufklärungspflicht des Auftraggebers / Vollständigkeitserklärung

3.1        Der Auftraggeber sorgt dafür, dass dem Auftragnehmer (Unternehmensberater) auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Beraters bekannt werden. Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist befugt, sich ohne Verifizierung oder Untersuchung auf alle Informationen zu verlassen, die (a) vom Auftraggeber oder einem mit diesem verbundenen Unternehmen, oder (b) aus allgemein anerkannten oder gegenseitig vereinbarten Quellen bezogen werden.

4. Sicherung der Unabhängigkeit

4.1        Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.

5. Berichterstattung / Berichtspflicht

5.1        Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Er ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.

 6. Schutz des geistigen Eigentums

6.1        Die Urheberrechte an den vom Auftragnehmer (Unternehmensberater) und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben beim Auftragnehmer  (Unternehmensberater). 

Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. 

Insbesondere darf der Auftraggeber keinerlei ihm vom Auftragnehmer bereitgestellten Information über die Leistung des Arbeitnehmers Dritten zur Verfügung stellen.

Der Auftraggeber erhält aber mit Honorarzahlung eine Werknutzungsbewilligung für die vereinbarten eigenen Zwecke an (a) Werken die dem Auftraggeber vereinbarungsgemäß zur Verfügung gestellt werden, und (b) Werken die nach Vereinbarung für den Auftraggeber geschaffen wurden. Die entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe von Arbeitsergebnissen an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers (Unternehmensberater). 

Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.

6.2       Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt den Auftragnehmer (Unternehmensberater) zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

7. Gewährleistung

7.1        Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist berechtigt und verpflichtet, bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Leistung zu beheben. Er wird den Auftraggeber hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen.

7.2       Dieser Anspruch des Auftraggebers erlischt nach 1 Monat nach Erbringen der jeweiligen Leistung.

8. Haftung / Schadenersatz

 8.1        Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) haftet dem Auftraggeber für Schäden – ausgenommen für Personenschäden – nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit somit ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom Auftragnehmer beigezogene Dritte zurückgehen.

8.2       Haftungshöchstbetrag. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung des Auftragnehmers aus und im Zusammenhang mit einem Auftrag der Höhe nach mit dem für den schadenursächlichen Auftrag vereinbarten Nettohonorar begrenzt. Dieser Haftungshöchstbetrag gilt, soweit gesetzlich zulässig, auch für grob fahrlässig verursachte Schäden. Er gilt nicht bei vorsätzlicher Schadenszufügung, bei Personenschäden oder in Fällen, in denen eine Haftungsbegrenzung nach zwingendem Recht unzulässig ist.

8.3       Serienschaden. Mehrere Schäden oder Ansprüche, die auf derselben Handlung, derselben Unterlassung oder demselben zusammenhängenden Ereignis beruhen, gelten für die Haftungshöchstgrenze als ein einheitlicher Schadensfall.

8.4       Ausgeschlossene Schadensarten. Soweit gesetzlich zulässig, haftet der Auftragnehmer nicht für entgangenen Gewinn, entgangene Geschäftschancen, mittelbare Schäden, bloße Vermögensfolgeschäden, Reputations- oder Imageschäden sowie für Vertragsstrafen, pauschalierte Schadenersatzbeträge oder sonstige Zahlungsverpflichtungen, die der Auftraggeber gegenüber Dritten übernommen hat. Dies gilt nicht, soweit der Auftragnehmer das betreffende Risiko im Einzelfall ausdrücklich schriftlich übernommen hat oder zwingendes Recht entgegensteht.

8.5       Kumulationsverbot. Die Haftungsbeschränkungen dieses Punktes gelten für sämtliche Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis unabhängig von ihrem Rechtsgrund, insbesondere für vertragliche, vorvertragliche und deliktische Ansprüche, soweit zwingendes Recht nicht entgegensteht.

8.6       Kreis der Anspruchsberechtigten. Die Leistungen des Auftragnehmers werden ausschließlich für den Auftraggeber und für den im jeweiligen Auftrag vereinbarten Zweck erbracht. Sie begründen, soweit zwingendes Recht nicht entgegensteht, keine vertraglichen Ansprüche Dritter und keine Schutzwirkungen zugunsten Dritter. Eine Weitergabe von Arbeitsergebnissen an Dritte erweitert den Kreis der Anspruchsberechtigten nicht. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Schäden, die nicht beim Auftraggeber selbst, sondern ausschließlich bei einem Dritten eintreten, soweit zwingendes Recht nicht entgegensteht.

8.7       Schadenersatzansprüche gegen den Auftragnehmer sind bei sonstigem Verlust des Anspruchs innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger gerichtlich geltend zu machen, spätestens jedoch innerhalb von drei Jahren nach dem schadensauslösenden Ereignis, soweit zwingende gesetzliche Bestimmungen keine längere Frist vorsehen.

8.8       Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist.

8.9       Sofern der Auftragnehmer (Unternehmensberater) das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der Auftragnehmer (Unternehmensberater) diese Ansprüche an den Auftraggeber ab, soweit sie abtretbar sind. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten. Der Auftragnehmer berücksichtigt bei der Auswahl externer Technologie- und Dienstleistungsanbieter insbesondere deren vertragliche Regelungen zu Vertraulichkeit, Datennutzung, Datenschutz, Informationssicherheit und Haftung. Eine Verpflichtung des Auftragnehmers, mit solchen Anbietern von deren Standardbedingungen abweichende individuelle Haftungs- oder Freistellungsvereinbarungen abzuschließen, besteht nicht.

8.10       In Bezug auf Ansprüche, die dem Auftragnehmer (Unternehmensberater) gegenüber im Zusammenhang mit Handlungen oder Unterlassungen aufgrund von Weisungen des Auftraggebers geltend gemacht werden, hält der Auftraggeber den Auftragnehmer schad- und klaglos. Der Auftraggeber hält den Auftragnehmer darüber hinaus hinsichtlich berechtigter Ansprüche Dritter schad- und klaglos, soweit diese darauf beruhen, dass vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte, Unterlagen, Daten oder Weisungen Rechte Dritter verletzen oder deren Verarbeitung rechtswidrig ist, und soweit der Auftragnehmer den anspruchsbegründenden Umstand nicht selbst zu vertreten hat. Zwingende gesetzliche Haftungsregelungen, insbesondere die Rechte betroffener Personen nach Art 82 DSGVO, bleiben unberührt. Im Innenverhältnis tragen die Parteien Schäden nach Maßgabe ihres jeweiligen Verantwortungsanteils. Behördliche Geldbußen und sonstige öffentlich-rechtliche Sanktionen trägt grundsätzlich die Partei, gegen die sie verhängt wurden; gesetzlich zulässige Regressansprüche bleiben unberührt.

8.11       Schadensminderung. Der Auftraggeber hat drohende oder eingetretene Schäden unverzüglich mitzuteilen und alle ihm zumutbaren Maßnahmen zur Schadensvermeidung und Schadensminderung zu treffen. Nachteile, die auf einer schuldhaften Verletzung dieser Verpflichtung beruhen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

 9. Geheimhaltung / Datenschutz

 9.1        Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.

9.2       Weiters verpflichtet sich der Auftragnehmer (Unternehmensberater), über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.

9.3       Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist von der Schweigepflicht gegenüber Gehilfen, Mitarbeitern und sonstigen Personen, deren er sich zur Vertragserfüllung bedient, insoweit entbunden, als deren Einbindung zur Leistungserbringung erforderlich ist. Er hat diese Personen sorgfältig auszuwählen und zur Wahrung der Vertraulichkeit in einem dem Punkt 9 entsprechenden Umfang zu verpflichten. Für deren Verhalten haftet der Auftragnehmer nach Maßgabe des Punktes 8.

9.4       Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.

9.5       Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist berechtigt, ihm anvertraute, personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet dem Auftragnehmer Gewähr, dass hiefür sämtliche erforderlichen Maßnahmen, insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.

10. Honorar

10.1      Wenn nicht anders vereinbart erhält der Auftragnehmer (Unternehmensberater) nach Vollendung des vereinbarten Werkes ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer (Unternehmensberater). Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch den Auftragnehmer fällig. Sämtliche Kosten der Begleichung wie z. B. Bankspesen sind auf Auftraggeber zu bezahlen.

10.2      Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.

10.3      Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen.

10.4      Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch den Auftragnehmer (Unternehmensberater), so behält der Auftragnehmer (Unternehmensberater) den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die der Auftragnehmer bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.

10.5      Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist der Auftragnehmer (Unternehmensberater) von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.

10.6.     Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen behaupteter Ansprüche zurückzuhalten, oder mit behaupteten Gegenforderungen gegen Forderungen des Auftragnehmers (Unternehmensberater) aufzurechnen. Ausgenommen sind im Zusammenhang mit den Vereinbarungen über die Erbringung der Beratungsleistung stehende Forderungen, die anerkannt oder gerichtlich festgestellt wurden.

11. Elektronische Rechnungslegung

11.1       Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch den Auftragnehmer (Unternehmensberater) ausdrücklich einverstanden.

12. Dauer des Vertrages

12.1      Die Dauer der Beratungsleistung ergibt sich aus dem Angebot.

12.2      Der Vertrag kann jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,

– wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder

– wenn ein Vertragspartner nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät.

– wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität eines Vertragspartners, über den kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und dieser auf Begehren des Auftragnehmers weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung des Auftragnehmers eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse dem anderen Vertragspartner bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.

 13. Leistungserbringung gegenüber anderen Auftraggebern

Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist – vorbehaltlich der in diesen Allgemeinen Bedingungen vereinbarten Vertraulichkeitsverpflichtung – nicht daran gehindert oder sonst beschränkt, Leistungen (einschließlich von Leistungen, die identisch mit oder ähnlich den Dienstleistungen sind) gegenüber anderen Auftraggebern zu erbringen, oder Wissen, Erfahrungen oder Fähigkeiten, die im Zuge der Erbringung der Dienstleistungen erworben wurden, zu nutzen oder Dritten mitzuteilen und zwar selbst dann, falls die Interessen von dritten Kunden möglicherweise in Wettbewerb mit den Interessen des Kunden stehen.

14. Arbeitszeit bei Submissions für Kanzlei-Rankings

Die Lieferung von durch Law Business erstellte oder getextete Submissionsdrafts dauert in der Regel 1-3 Werktage. Die Kontrolle von Submissions dauert in der Regel 1-2 Werktage.

15. Regeln für Pauschalangebote

Pauschalangebote, die pro Rechtsgebiet gelegt werden, gelten immer nur für ein Rechtsgebiet. Es ist nicht möglich, z. B. eine nicht verbrauchte Wortanzahl von einem Rechtsbereich, als übrig gebliebenen Leistungsbestandteil für einen anderen Rechtsbereich zu verwenden. Nichteingehaltene Pauschalparameter werden mit EUR 200 / Stunde nachverrechnet. 

16. Referenzklausel

Der Auftragnehmer hat das Recht, auf die Tatsache der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden durch einen Hinweis auf seiner Website und/oder anderen Marketing-/Geschäftsunterlagen hinzuweisen und ist berechtigt, dabei das Logo des Kunden zu verwenden. Dieses Recht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

17. Einsatz KI-gestützter Systeme

17.1       Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist berechtigt, bei der Erbringung seiner Leistungen Systeme der künstlichen Intelligenz (insbesondere generative Sprach-, Analyse- und Recherchemodelle) als unterstützende Arbeitsmittel einzusetzen, soweit die gesetzlichen, vertraglichen und berufsrechtlichen Anforderungen eingehalten werden. Ein Anspruch auf öffentliche Bekanntgabe der eingesetzten Produkte oder Produktversionen besteht nicht. Soweit ein Anbieter als Unterauftragsverarbeiter im Sinne des Art 28 DSGVO eingesetzt wird, erhält der Auftraggeber die gesetzlich erforderlichen Informationen über dessen Identität und Verarbeitungstätigkeit nach Maßgabe der Auftragsverarbeitungsvereinbarung.

17.2       Der Auftragnehmer nutzt für die Verarbeitung von Daten des Auftraggebers ausschließlich für die geschäftliche Nutzung vorgesehene Konten, Dienste oder Zugänge, deren maßgebliche Vertragsbedingungen die Anforderungen dieses Punktes erfüllen. Kostenlose Verbraucher- oder Testangebote werden hierfür nicht verwendet.

17.3       Kein Training mit Daten des Auftraggebers. Der Auftragnehmer setzt für die Verarbeitung von Daten des Auftraggebers nur KI-Dienste ein, bei denen nach den für den Auftragnehmer geltenden vertraglichen Bedingungen Eingaben und Ausgaben nicht zum Training oder zur Verbesserung der Modelle des Anbieters oder Dritter verwendet werden dürfen. Der Auftragnehmer überprüft diese Voraussetzung bei der Auswahl des Dienstes und bei wesentlichen Änderungen seiner Bedingungen.

17.4       Einordnung der Anbieter. Anbieter KI-gestützter Systeme können zugleich Erfüllungsgehilfen im Sinne des § 1313a ABGB und, soweit sie personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten, Unterauftragsverarbeiter im Sinne des Art 28 DSGVO sein. Für die zivilrechtliche Haftung des Auftragnehmers gilt Punkt 8.

17.5       Vertraulichkeit und Datenschutz. Die Verpflichtungen nach Punkt 9 gelten beim Einsatz KI-gestützter Systeme uneingeschränkt. Der Auftragnehmer wählt die Anbieter sorgfältig aus und stellt durch die mit dem jeweiligen Anbieter geltenden vertraglichen Vereinbarungen angemessene Vertraulichkeits- und Datenschutzpflichten sicher. Der Auftraggeber erteilt dem Auftragnehmer die allgemeine schriftliche Genehmigung zur Beauftragung weiterer Auftragsverarbeiter; der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber in angemessener Frist vor der beabsichtigten Hinzuziehung oder Ersetzung eines Unterauftragsverarbeiters, und der Auftraggeber kann aus sachlichen datenschutzrechtlichen Gründen widersprechen. Übermittlungen in Drittländer erfolgen nur unter Einhaltung der Anforderungen des Kapitels V DSGVO. Zwingende datenschutzrechtliche Haftungsregelungen, insbesondere Art 28 Abs 4 und Art 82 DSGVO, bleiben unberührt.

17.6       Datensparsamkeit. Es werden nur solche personenbezogenen Daten an KI-gestützte Systeme übermittelt, deren Verarbeitung für den jeweiligen Arbeitsschritt erforderlich ist. Soweit ohne Beeinträchtigung des Auftragszwecks möglich, werden Daten vor der Übermittlung reduziert, pseudonymisiert oder von nicht erforderlichen Identifikatoren bereinigt.

17.7       Verhältnis zu Leistung, Gewährleistung und Haftung. Der Einsatz KI-gestützter Systeme ändert nichts am Leistungsumfang nach Punkt 2, an der Gewährleistung nach Punkt 7 und an der Haftung nach Punkt 8; er begründet weder deren Erweiterung noch deren Einschränkung.

17.8       Rechte am Arbeitsergebnis. Der Einsatz KI-gestützter Arbeitsmittel berührt die in Punkt 6 geregelten Nutzungsrechte am geschuldeten Arbeitsergebnis nicht. Eine darüber hinausgehende Zusicherung über das Bestehen urheberrechtlichen Schutzes einzelner Bestandteile wird nicht abgegeben.

17.9       Technische Kennzeichnungen. Von KI-gestützten Systemen erzeugte Inhalte können anbieterseitige, für den Menschen nicht wahrnehmbare maschinenlesbare Kennzeichnungen (etwa Wasserzeichen oder Metadaten) enthalten, die beim Kopieren und Weiterverarbeiten erhalten bleiben können. Der Auftragnehmer hat auf Bestand und Ausgestaltung solcher Kennzeichnungen keinen Einfluss.

17.10       Berufsgeheimnisse und besondere Beschränkungen. Dem Auftragnehmer ist bekannt, dass die ihm von Rechtsanwaltskanzleien übermittelten Unterlagen Informationen enthalten können, die anwaltlichen Verschwiegenheitspflichten unterliegen. Der Auftragnehmer berücksichtigt dies bei Auswahl, Konfiguration und Nutzung KI-gestützter Systeme und trifft angemessene vertragliche, technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit. Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer vor der Verarbeitung über darüber hinausgehende besondere Beschränkungen, die für den Auftragnehmer nicht erkennbar sind, insbesondere individuelle Geheimhaltungsvereinbarungen, ausdrückliche Verbote der Verarbeitung durch externe Dienstleister oder besondere Anforderungen an Speicher- oder Verarbeitungsorte. Der Auftraggeber gewährleistet, dass die Verarbeitung der übermittelten Daten durch den Auftragnehmer entsprechend den vereinbarten Zwecken rechtlich zulässig ist und dass er die hierfür erforderlichen Weisungen erteilen darf.

17.11       Widerspruchsrecht. Der Auftraggeber kann dem Einsatz KI-gestützter Systeme für seine Aufträge jederzeit schriftlich widersprechen. Der Widerspruch wirkt für Leistungen, die nach seinem Zugang begonnen werden. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich über die daraus resultierenden Auswirkungen auf Leistungsumfang, Termine und Honorar. Soweit die Leistung ohne KI-Einsatz nur mit wesentlich erhöhtem Aufwand oder nicht innerhalb der vereinbarten Fristen (Punkt 14) erbracht werden kann, ist der Auftragnehmer bis zu einer Vereinbarung über die erforderliche Anpassung nicht verpflichtet, den betroffenen Leistungsteil zu beginnen oder fortzusetzen.

17.12       Vorrang der Auftragsverarbeitungsvereinbarung. Soweit personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet werden, gehen die Regelungen der zwischen den Parteien geschlossenen Auftragsverarbeitungsvereinbarung den Bestimmungen dieses Punktes vor. Zwingende datenschutzrechtliche Vorschriften bleiben unberührt.

18. Schlussbestimmungen

18.1      Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.

18.2      Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

 18.3      Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) / Wien. Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) / Wien zuständig.