Chambers and Partners: Was ist das und wie kommt Ihre Kanzlei hinein?
Wer als Kanzlei im gehobenen Wirtschaftsrecht um Mandate mitspielt, wird früher oder später gefragt, in welchem Chambers-Band die eigene Praxisgruppe steht. Diese Seite erklärt, wie Chambers arbeitet, was die Bänder bedeuten, wie eine Einreichung abläuft — und wo die Fallstricke liegen.
Was ist Chambers and Partners?
Chambers and Partners beschreibt sich selbst als „the leading independent professional legal research company operating across 200 jurisdictions“. Das Unternehmen wurde 1990 gegründet, sitzt in der Fleet Street in London und ist nach eigenen Angaben „present and relied on in over 70 countries and 200 jurisdictions“.
Der Kern des Geschäftsmodells ist die Unabhängigkeit. Chambers schreibt: „We’re fully impartial, not influenced by external pressures or monetary gain. Our rankings cannot be bought.“ Was Sie beeinflussen können, ist ausschließlich die Qualität und Vollständigkeit dessen, was Sie einreichen.
Welche Guides es gibt
Chambers veröffentlicht nicht ein einziges Ranking, sondern eine ganze Familie von Guides. Regional sind das Global, Asia-Pacific, Brazil, Canada, Europe, France, Greater China Region, Latin America, UK, UK Bar, Germany und USA — im Sprachgebrauch also Chambers Europe, Chambers Global, Chambers UK und so fort. (Die Schreibweise schwankt: Neben „Chambers and Partners“ sind Chambers & Partners und schlicht Chambers gebräuchlich; gemeint ist stets dasselbe Haus.) Dazu kommen Spezial-Guides für NewLaw, Crisis & Risk Management, FinTech, High Net Worth und Litigation Support.
Eine Sonderrolle spielen die Spotlight-Rankings. Chambers beschreibt den Spotlight-Guide als Format, um „exceptional small and mid-size law firms“ zu identifizieren.
Wie die Bewertung zustande kommt
Chambers stellt den Ablauf in fünf Schritten dar: Formulare herunterladen, Einreichung und Referees hochladen, Client-Interviews und Analyse der Einreichung, Prüfung und Freigabe durch die Researcher, schließlich Veröffentlichung der Rankings.
Dahinter steht ein fest angestelltes Research-Team. Chambers beschreibt den Umfang mit „9,000 law firms send their submissions to us every year“, „62,000 total submissions received by Chambers annually“ und „350,000 interviews and surveys conducted every year“; die Recherche laufe in „200 jurisdictions globally, collecting information in 24 different languages“, und „highly experienced research directors oversee the work“.
Entscheidend ist der Satz, den viele Kanzleien unterschätzen: „Sending a submission is just one part of the process.“ Zusätzlich fließen Referenz-Feedback, Zufriedenheitsindizes, Marktreputation, Kollegeneinschätzungen und weitere unabhängige Quellen ein. Und: „Sending a submission does not guarantee a ranking. Whilst every submission is reviewed and assessed, only the best receive a ranking.“
Wonach Chambers bewertet
Die Methodology-Seite nennt sechs Faktoren, die in die Ranking-Entscheidung einfließen: evident legal ability, recognised client service, calibre of bench (in der Branche meist als Bench Strength bezeichnet), commercial awareness, demonstration of diligence und cost effective. Sie sind bewusst breiter gefasst als reine Fallgröße — Chambers fragt nicht nur, was Sie gemacht haben, sondern wie Sie es gemacht haben. Bemerkenswert ist der dritte Punkt: Bewertet wird die Tragfähigkeit des gesamten Teams, nicht die Bekanntheit einer einzelnen Person.
Was die Bänder 1 bis 7 bedeuten
Chambers rankt in Bändern: „Law firms and individual lawyers are ranked in bands from 1 (highest) to 7 (lowest). Being ranked in any band is a significant achievement.“ Band 1 ist also die Spitze, Band 7 das untere Ende der gerankten Gruppe — aber eben immer noch innerhalb der gerankten Gruppe. Eine Band-1-Platzierung, wie sie deutsche Kanzleien in ihren Pressemitteilungen nennen, ist damit die höchste erreichbare Stufe; schon die Aufnahme in den Guide überhaupt ist eine Auszeichnung.
Ein verbreiteter Irrtum: Es gibt keine offiziell veröffentlichte Definition, was Band 2 gegenüber Band 3 inhaltlich auszeichnet. Chambers nennt nur die Ordnung von 1 bis 7 und die Bewertungsfaktoren. Eine trennscharfe Definition der Bandabstände ist in der Chambers-Dokumentation nicht zu finden.
Und ein zweiter Irrtum, der teurer ist: Ein Band ist kein Qualitätsurteil. Chambers bewertet ausdrücklich einen einzelnen Rechtsbereich, nicht die Kanzlei insgesamt. Nach unserer Erfahrung stehen in den oberen Bändern häufig größere Einheiten mit breiterem Mandatsvolumen — ein Band sagt deshalb wenig darüber, wie gut Sie im konkreten Mandat beraten werden. Für viele Mandanten ist genau das der entscheidende Punkt: Wer kein Großmandat zu Großkanzlei-Stundensätzen vergeben will, sucht gezielt die beste Kanzlei aus Band 4 oder 5 statt der größten aus Band 1. Chambers selbst wertet die Bänder nicht gegeneinander — jede Platzierung gilt dort als Erfolg.
Wichtig ist außerdem: Nicht alle Guides haben gleich viele Bänder. Wie tief eine Tabelle reicht, hängt vom Rechtsgebiet und vom Markt ab.
Die Sonderkategorien neben den Bändern
Neben den nummerierten Bändern vergibt Chambers eine Reihe eigener Auszeichnungen für Einzelpersonen — darunter Star Individual, Senior Statesperson, Eminent Practitioner und für den Nachwuchs Up-and-Coming sowie Associates to Watch. Für die Einreichungsstrategie ist das wichtig: Wer nicht in ein Band passt, kann trotzdem sichtbar werden.
Kanzlei, Praxisgruppe oder Person — wer wird gerankt?
Hier liegt das größte Missverständnis. Chambers rankt nicht die Kanzlei als Ganzes, sondern einzelne Abteilungen: Gerankt werden nach eigener Darstellung „the best firms, departments and lawyers“. Eine Kanzlei kann also im Kartellrecht in Band 1 stehen und im Arbeitsrecht überhaupt nicht vorkommen.
Kanzleiranking und Anwaltsranking sind bei Chambers voneinander unabhängig: „Individual lawyers can be ranked while their law firm is not and similarly law firms can be ranked while individual lawyers are not. The choice of submission is yours.“ Das eröffnet gerade kleineren Einheiten und Boutiquen einen Weg — die Person kann sichtbar werden, auch wenn die Praxisgruppe die Tabelle nicht erreicht.
Chambers Deutschland, Österreich und Schweiz: welcher Guide gilt für wen?
Diese Frage kommt vor jeder Einreichung — und sie wird oft falsch beantwortet. Seit Chambers eigene Guides für Deutschland und Frankreich führt, gilt laut Chambers: „Anwaltskanzleien und Anwälte mit Sitz in Deutschland und Frankreich können sich direkt in den neuen Guides Germany und France eintragen.“ Für alle übrigen europäischen Länder — also auch für Österreich und die Schweiz — bleibt es beim Europe-Guide: „Kanzleien und Anwälte in anderen europäischen Ländern können sich wie bisher für unseren Guide Europe registrieren lassen.“
Das ist mehr als eine Formalie: Germany- und Europe-Guide haben unterschiedliche Formulare, unterschiedliche Rechtsbereichs-Zuschnitte und unterschiedliche Referee-Obergrenzen. Wer als österreichische oder Schweizer Kanzlei versucht, über den Germany-Guide einzureichen, landet im falschen Verfahren. Und wer zusätzlich in den europaweiten Listen erscheinen will, muss sich dafür gesondert anmelden: „Wer in unseren Europe-wide Listen geführt werden möchte, meldet sich für die entsprechenden Tätigkeitsbereiche im Guide Europe an.“
Chambers Deutschland: der Germany-Guide im Überblick
Deutschland hat seit einiger Zeit einen eigenen Guide, getrennt vom Europe-Guide. Chambers beziffert den Germany Guide 2026 mit 313 gelisteten Kanzleien, 1.357 gelisteten Anwältinnen und Anwälten und 27 Praxisbereichen. Die Recherche läuft laut Chambers über ein „engagiertes Team deutschsprachiger Research-Analysten“; verantwortlich sind Alexandra Rinner als Head of Germany und Patrick McCormack als Principal Research Specialist.
Praktisch heißt das: Für Deutschland gibt es ein eigenes Einreichungsformular, das sich vom Europe-Formular unterscheidet. Wer beides bespielt, sollte die Inhalte nicht einfach kopieren.
Wie eine Chambers-Einreichung abläuft
Eine Submission ist laut Chambers „a collection of factual information provided by law firms and lawyers concerning a specific practice area“. Sie ist kostenlos: „The process is free. There is no cost involved in providing us with submissions.“ Und sie wird nie im Wortlaut veröffentlicht — „We will never print or quote directly from a submission, but we will refer to it as a source of factual information“.
Inhaltlich erwartet Chambers Teamgröße, die Namen der Schlüsselpartner, wesentliche Mandanteninformationen, nennenswerte Erfolge der letzten zwölf Monate, Branchenexpertise und Wachstumsfelder. Chambers nennt dieses Formularfeld selbst Work Highlights; für die einzelnen Falltexte ist der Begriff Matter-Beschreibungen gebräuchlich. Beide entscheiden mehr über das Ergebnis als die reine Zahl der eingereichten Mandate. Jede Einreichung wird vertraulich behandelt.
Seit einiger Zeit gibt es neben den klassischen Word- und Excel-Vorlagen die Online Submissions über das MyAccount-Portal. Beides ist gleichwertig: „Whichever way you choose to submit, your choice won’t impact our research methodology, our ranking decision or the band you may be placed in.“
Client Referees: Regeln und Obergrenzen
Referees sind kein Beiwerk, sondern Pflichtbestandteil: „In support of your submission we require a list of referees, some of whom we may interview.“ Idealerweise sind es Mandanten, es kann aber auch jede Person sein, die Ihre Kanzlei im letzten Jahr gut kennengelernt hat. Die Interviews sind vertraulich, veröffentlichte Zitate werden anonymisiert.
Erfahrungswert aus unserer Praxis — nicht aus der Chambers-Dokumentation: In den von uns betreuten Einreichungen werden alle genannten Referees kontaktiert. Chambers selbst formuliert vorsichtiger („some of whom we may interview“). Planen Sie deshalb so, als würde jede Person auf Ihrer Liste angeschrieben.
Formal gilt: Das Referee-Spreadsheet darf nicht verändert werden, keine Person doppelt, kein zweiter Tab, und die Obergrenze darf nicht überschritten werden. Chambers empfiehlt außerdem ausdrücklich, die Referees zu bitten, @chambers.com als sichere Domain zu hinterlegen — sonst landet die Interviewanfrage im Spam.
So bereiten Sie Ihre Client Referees vor
Nach unserer Erfahrung ist der häufigste Grund für eine schwache Referenzlage kein böser Wille, sondern eine überraschte Person. Vier Dinge, die vor der Einreichung erledigt sein sollten:
Chambers oder Legal 500 — was ist der Unterschied?
Ein Hinweis vorweg, weil es sonst Verwirrung stiftet: Legal 500 beschreibt seinen Gegenstand als „firms, chambers and individual lawyers“. Das Wort „chambers“ meint dort Barrister-Chambers — die englischen Zusammenschlüsse selbständiger Barrister, eine eigene Organisationsform neben der Kanzlei. Mit Chambers and Partners hat das nichts zu tun; die Namensgleichheit ist Zufall. Für Kanzleien im deutschsprachigen Raum ist diese Kategorie ohne Bedeutung.
Chambers and Partners und The Legal 500 sind zwei getrennte Legal Rankings mit eigenen Verfahren. Die Frage nach dem Unterschied kommt in unseren Erstgesprächen regelmäßig auf. Seriös beantworten lässt sie sich nur entlang dessen, was beide Häuser selbst dokumentieren. Eine Aussage darüber, welches Ranking „mehr wert“ ist, gibt es von keiner der beiden Seiten — und wir machen sie deshalb auch nicht.
Was bei Chambers herausfordernd ist
Erstens: Eine Einreichung ist keine Eintrittskarte. Chambers sagt das selbst deutlich — nur die besten Einreichungen führen zu einem Ranking. Der Aufwand fällt also unabhängig davon an, ob am Ende eine Platzierung steht.
Zweitens: Fristen sind verbindlich. Wer die Deadline verpasst, wartet nach unserer Erfahrung auf den nächsten Zyklus — in der Regel ein volles Jahr. Eine Verlängerung bekommt man nicht auf bloße Bitte; sie lässt sich allenfalls über den direkten Draht zum Research-Team verhandeln. Genau das übernehmen wir für unsere Mandantinnen und Mandanten — ob eine Verlängerung möglich ist, entscheidet das Ranking.
Drittens: Die Referee-Regeln sind kleinteilig und je Guide unterschiedlich. Beim Europe-Guide hängt die Obergrenze sogar vom einzelnen Rechtsgebiet ab; Chambers verweist ausdrücklich darauf, das vor der Einreichung individuell zu prüfen.
Fristen für die Chambers-Einreichung
Chambers nennt keine einheitliche Jahresfrist: „Deadlines depend on guide updates and vary by practice area.“ Maßgeblich ist immer der aktuelle Chambers Research Schedule. Chambers Submission Deadlines und der Research Schedule sind dort nach Guide und Rechtsgebiet aufgeschlüsselt. Achtung bei der Suche: Im Markt sind durchgehend die englischen Begriffe gebräuchlich — Chambers Deadlines, nicht „Chambers Fristen“.
Wir pflegen die Fristen aller relevanten Legal Directories — also der Kanzleiverzeichnisse wie Chambers, Legal 500, JUVE, IFLR1000 oder IAM — länderweise auf unserer Deadlines-Übersicht. Dort sehen Sie auf einen Blick, welche Chambers-Guides in Ihrem Markt als Nächstes einreichen lassen, und welche anderen Rankings im selben Zeitraum fällig sind.
Das Chambers-Logo: „Ranked in Chambers“ richtig verwenden
Eine Platzierung nützt wenig, wenn niemand sie sieht. Chambers stellt gerankten Kanzleien dafür ein offizielles Chambers-Logo zur Verfügung — die „Ranked in Chambers“-Kennzeichnung für die eigene Website, für Anwaltsprofile und für Unterlagen.
Die Bedingung, die viele überrascht: Gerankt zu sein genügt nicht. Chambers schreibt: „If you are ranked and subscribed to the relevant guide you can access the Ranked in Chambers logos.“ Das Logo hängt also zusätzlich an einem Abonnement des betreffenden Guides. Wer gerankt ist und trotzdem kein Logo findet, hat in aller Regel genau hier die Ursache.
Ein entsprechendes Legal-500-Logo gibt es dort ebenfalls; die Bezugsbedingungen legt Legal 500 selbst fest und sie unterscheiden sich von den hier beschriebenen Chambers-Regeln. Prüfen Sie vor der Verwendung, welche Kennzeichnung Ihnen für welchen Zyklus zusteht.
Häufige Fragen zu Chambers
Kostet eine Chambers-Einreichung Geld?
Nein. Chambers schreibt: „The process is free. There is no cost involved in providing us with submissions.“ Kosten entstehen nur, wenn Sie zusätzlich Produkte wie die Profile Platform oder Plaketten buchen. Chambers bezeichnet die Rankings selbst als „fully impartial, not influenced by external pressures or monetary gain“.
Garantiert eine gute Einreichung ein Ranking?
Nein. „Sending a submission does not guarantee a ranking. Whilst every submission is reviewed and assessed, only the best receive a ranking.“
Wird aus meiner Einreichung zitiert?
Nein. Chambers nutzt die Einreichung als Faktengrundlage, veröffentlicht sie aber nicht: „We will never print or quote directly from a submission.“
Erfahren meine Referees, dass ich sie benannt habe?
Chambers behält sich vor, die von Ihnen genannten Personen für ein Interview zu kontaktieren — in der eigenen Formulierung „some of whom we may interview“. Nach unserer Erfahrung werden alle Genannten angeschrieben; planen Sie deshalb so. Die Aussagen selbst bleiben vertraulich und werden anonymisiert veröffentlicht: „Quotes that are used will be anonymised and sources will never be revealed.“
Kann ich gerankt werden, ohne dass meine Kanzlei gerankt ist?
Ja. „Individual lawyers can be ranked while their law firm is not and similarly law firms can be ranked while individual lawyers are not.“
Ist die Online-Einreichung besser als die Word-Vorlage?
Nein, beide sind gleichwertig. Chambers stellt ausdrücklich klar, dass der gewählte Weg weder die Methodik noch die Ranking-Entscheidung noch das Band beeinflusst.
Wie Law Business Kanzleien seit 2004 bei Chambers unterstützt
Law Business begleitet seit 2004 Rechtsanwalts- und Patentanwaltskanzleien bei Ranking-Einreichungen — von der Ein-Personen-Boutique bis zur Großkanzlei. Bei Chambers übernehmen wir den gesamten Zyklus: die Auswahl der Guides und Rechtsgebiete, die Matter-Texte, das Referee-Management innerhalb der jeweiligen Obergrenzen und die fristgerechte Abgabe — und die Betreuung geht nach der Einreichung weiter, bis das Ranking veröffentlicht ist und darüber hinaus.
Unsere Leistungen für Ranking-Einreichungen ansehen
Der Ablauf in sechs Phasen
Eine Chambers-Einreichung ist kein Formular, das man an einem Nachmittag ausfüllt. So sieht der Zyklus bei uns aus:
Was nach der Einreichung passiert
Zwischen Abgabe und Veröffentlichung liegen Monate — und in dieser Zeit entscheidet sich mehr, als viele Kanzleien vermuten. Wir begleiten die Einreichung bis zur und nach der Veröffentlichung. Konkret heißt das:
Dazu kommt das laufende Projektmanagement: Wir erinnern höflich, aber bestimmt daran, welches Feedback noch bei Ihnen liegt, und sagen Ihnen jederzeit, wie viel Zeit bis zur Deadline bleibt. Den Projektstatus können Sie jederzeit einsehen.
Was Kanzleien über die Zusammenarbeit sagen
Wir arbeiten für internationale Großkanzleien ebenso wie für spezialisierte Boutiquen und Einzelanwältinnen. Eine Auswahl:
„Law Business hat uns bei Einreichungen für JUVE, Chambers und Legal 500 unterstützt. Die Zusammenarbeit war sehr professionell… Wir können Law Business uneingeschränkt empfehlen.“
DLA Piper Germany
Ann-Christin Vollbrecht · Communication
„… Law Business konnte dem Equity-Partner-Kreis eindrucksvoll ihr Fachwissen demonstrieren.“
Freshfields Bruckhaus Deringer
Dr. Friedrich Jergitsch · Managing Partner
„Law Business hat uns geholfen, unsere Platzierungen in Top-Rankings zu verbessern… Herr Dillinger und sein Team haben unseren gesamten Einreichungsprozess optimiert.“
Eversheds Sutherland
Dr. Michael Mosimann · Managing Partner
„Sie verfügen über hervorragende Kenntnis des Rechtsmarkts… Ich kann Law Business für die Beratung von Kanzleipartnern ausdrücklich empfehlen.“
Taylor Wessing
Dr. Thomas Adocker · Partner
„Wenn eine Kanzlei sich ernsthaft mit Rankings beschäftigen will, empfehle ich definitiv, das Law Business Team hinzuzuziehen — man spart viel Zeit und Frustration.“
Niederer Kraft & Frey
Clara-Ann Gordon · Partner & Co-Head Technology
„Law Business hat uns über 2 Jahre unterstützt… wir konnten unsere Ranking-Arbeit in dieser Zeit verbessern…“
DORDA
Dr. Paul Doralt · Equity Partner
„Law Business hat uns geholfen, eine Verbesserung bei Chambers und einen Ersteintritt bei Legal 500 zu erzielen…“
Braun-Dullaeus Pannen Emmerling
Dr. Friedrich Emmerling · Partner
„Law Business hat die komplette Erstellung unserer Ranking-Einreichungen übernommen… wir haben uns bei Chambers and Partners, JUVE und Legal 500 verbessert.“
PHH Prochaska Havranek
Dr. Rainer Kasper · Managing Partner
Warum Kanzleigröße kein Ausschlusskriterium ist
Der Fall, den wir am häufigsten erzählen, ist keine Großkanzlei. Dr. Bettina Hörtner führt eine Wiener Einzelkanzlei — Chambers beschreibt sie im Profil als „sole practitioner“. 2015 wurde sie erstmals eingereicht und stand auf Anhieb in Band 2 für Banking & Finance: Regulatory in Österreich. Dort steht sie bis heute: Ihr Chambers-Profil weist für die Ausgabe Europe 2026 „12 years ranked“ aus.
Sie selbst sagt dazu: „Als ‚bloße‘ Einzelanwältin mit einem Nischen-Geschäftsmodell wurde ich dank Law Business gleich beim ersten Versuch erstmals in Chambers gerankt.“ Was zählt, ist nicht die Kopfzahl der Kanzlei, sondern ob die eingereichten Mandate die Definition des Rechtsgebiets treffen — und ob die Referees antworten.
Das Standardwerk zu Kanzlei-Rankings kommt von uns
Law Business Managing Partner Alexander Dillinger hat „in Kooperation mit prominenten Rankings wie Chambers, Legal 500 und ThomsonReuters im C H Beck / Manz / Stämpfli Verlag das weltweit erste Buch zum Thema Kanzlei-Rankings – der ‚Kompass Kanzlei-Rankings‘ geschrieben.“
Sie möchten wissen, welche Chambers-Guides für Ihre Kanzlei realistisch sind und was eine Einreichung bei Ihnen konkret bedeutet? Schreiben Sie uns — wir sehen uns Ihre aktuelle Platzierung an und sagen Ihnen ehrlich, wo Bewegung möglich ist und wo nicht.
Über diesen Beitrag
Mag. Alexander Dillinger, Managing Partner von Law Business. In der Rechtsbranche seit 2004, zuvor Leiter Business Development & Marketing bei Wolf Theiss und DORDA. Autor des „Kompass Kanzlei-Rankings“, erschienen bei C. H. Beck, MANZ und Stämpfli — mit Beiträgen von Chambers and Partners, The Legal 500 und Thomson Reuters.
Alle Angaben zu Chambers auf dieser Seite sind am 05.08.2026 an den Originalquellen von chambers.com geprüft; die zitierten Stellen sind jeweils direkt angegeben. Fällt Ihnen ein Fehler auf, schreiben Sie uns — wir korrigieren ihn.