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WWL – Who´s Who Legal: Sollen Kanzleien daran teilnehmen?

Zurzeit erhalten Kanzleien wieder Fragebögen von WWL – Who´s Who Legal (WWL). Da ich seit 2004 mit Kanzlei-Rankings arbeite, werde ich von unseren Kunden bezüglich dem Sinn einer Teilnahme gefragt.

Die WWL Fragebögen zeigen vorausgewählte Anwaltsnamen in den jeweiligen Ländern und Rechtsgebieten. Man kann via Klick einen oder mehrere Namen auswählen. Falls man jemanden nominieren möchte, der nicht in der Liste steht, kann in einem freien Feld der Name eingetragen werden.

Mattern, also Kanzleicausen, werden nicht abgefragt. Das macht WWL zu einem sg. Empfehlungs-Ranking. Ein solches Ranking analysiert nicht, wie ein sg. Recherche-Ranking wie Chambers oder Legal 500, die Arbeiten der Kanzlei. Empfehlungs-Rankings werten ausschließlich die oben erwähnten Fragebögen aus.

Empfehlungs-Rankings haben eine drastisch geringere Aussagekraft als Recherche-Rankings

Die Aussagekraft eines solchen Empfehlungs-Rankings ist damit sehr beschränkt. Man kann über die Qualität der Arbeit eines Anwaltes nur sehr wenig schließen. Eine Auszeichnung in WWL bedeutet nicht viel. Sie ist einzig ein Maßstab dafür, wie gut ein Anwalt innerhalb der Anwaltschaft vernetzt ist.

Der Grund für eine gute Vernetzung ist aber nicht ausdrücklich eine gute Leistung als Anwalt. Vielmehr sind gute Netzwerker oftmals gute Kommunikatoren. Sie können Kraft ihrer Persönlichkeit gute Netzwerke bilden. Auch hilft ihnen oft der persönliche Werdegang. Dazu zählen z. B. Eliteschulen und Alumni-Netzwerke.

Der Grad der Vernetzung ist aber nicht wirklich eine Qualitätsaussage. Die einzige Erkenntnis hier ist, dass der genannte Anwalt wohl kein Wahnsinniger ist und die Anwaltschaft ihn meidet. Es ist aber völlig unklar wie gut z. B. der Anwalt in der Kommunikation mit Mandanten ist.

Soll man also als Anwalt an WWL teilnehmen? In einer Branche, in der die Zeit so knapp ist, wie in der Rechtsbranche lautet die klare Antwort: nein. Wollen Sie trotzdem teilnehmen, dann nur, wenn Sie schon in Toprecherche-Rankings gute Resultate haben. Dann ist WWL aber bestenfalls auch nur ein nice-to-have für das eigene Wohlbefinden. Für die Akquise ist das überhaupt nicht entscheidend.

Ohne Resultate in guten Recherche-Rankings sollten Sie bitte nicht an Empfehlungs-Rankings teilnehmen. Es sieht nämlich dann so aus, also ob Ihre Kanzlei nicht die Qualität hat, bei Toprecherche-Ranking eine gute Platzierung zu erreichen. Das wird von Branchenkennern, wie Inhouse-Counsels, auch so wahrgenommen.

Law Business Managing Partner, Alexander Gendlin

„Kompass Kanzlei-Rankings“ (C. H. Beck, Manz, Stämpfli)

Das Buch für eine ausführliche Analyse des Kanzlei-Ranking Marktes

Für weiterführende Fragen zu Kanzlei-Rankings steht das Law Business Team Ihnen gerne zur Verfügung