Kanzleimarketing
Genug vom Restless Marketing und Salessyndrom?
Dann definieren Sie Ihre Marketing- und Salesziele und womit Sie diese Ziele erreichen.
Viele Maßnahmen, die für andere Branchen die Norm darstellen, sind für die Rechtsbranche oft nicht geeignet.
Auch müssen unterschiedliche Kanzleigrößen und Kanzleistrukturen jeweils anders im Markt positioniert werden. Zusätzlich müssen pro Practice Group unterschiedliche Maßnahmenpakete erstellt werden.
Wir definieren, welche Maßnahmen zu Ihrer Kanzlei sowie zu den jeweiligen Practice Groups und Berufsträgern passen.
Alle Maßnahmen werden stets an Ihre Ziele in der Marktbearbeitung angepasst.
Sind keine Ziele ausformuliert, so helfen wir Ihnen basierend auf unseren seit 2004 aufgebauten Best Practice Kenntnissen, eine solche Zieldefinition zu erstellen.
Als Leistungsausweis unserer Beratungsqualität werden wir regelmäßig in Fachmedien z. B. zum Thema Marketingbudgets bei Kanzleien interviewt.
Viele Kanzleien kippen aufgrund der Fülle der Marketingmöglichkeiten dann gerne mal bei geringer Arbeitsauslastung in das „Restless Sales Syndrom“. Sie versuchen dann, ohne eine wirkliche Koordination punktuell Maßnahmen zu setzen.
Dabei verbrennen Kanzleien Zeit und Geld ohne echte Erfolge. Im schlimmsten Fall kann sogar selbstschädigendes Verhalten herauskommen, wenn man schlechte und widersprüchliche Inhalte ins Word Wide Web hinaussendet.
Wir definieren mit Ihnen für Sie passende digitalen Kanzleimarketing- und Salesmaßnahmen und unterstützen Sie bei der Durchführung. Dabei greifen wir auf unsere seit 2004 aufgebauten Best Practice Erfahrungswerte zurück. So berücksichtigen wir sowohl die Interessen der Kanzlei als auch der jeweiligen Practice Groups und Anwälte.
Wir formulieren für die, speziell im digitalen Bereich, sehr unterschiedliche Zielgruppen die jeweils richtige Botschaft.
Mit fast 10.000 LinkedIn Kontakten als Nachweis für das Funktionieren unserer Maßnahmen, zeigen wir auch Ihnen wie Sie zielgerichtet Ihre Social Media Stärke steigern können.
Wir unterstützen Sie in folgenden Bereichen:
Blogs
Mit einem guten Blog etablieren Sie sich bei Ihren Zielgruppen als Autorität. Mit einem schlechten machen Sie das Gegenteil.
Ein guter Blog hat klare Titel und spricht verschiedenen Zielgruppen klar an. Gute Blogeinträge zeigen dem Leser mit einem „Call to Action“ Teil, was der Leser mit diesen Informationen in einem nächsten Schritt für einen Mehrwert erreichen kann.
Unterschätzen Sie nicht den Aufwand eines Blogs. Nicht nur muss der Blog regelmäßig aktualisiert werden, es müssen auch klare Verantwortlichkeiten innerhalb der Kanzlei vorhanden sein.
Wir helfen Ihnen als Berater beim Aufbau von klaren Verantwortlichkeiten, bei der Definition der Zielgruppen und bei der Auswahl der Blog-Themen.
Auch steuern wir für Sie bei der operativen Umsetzung Ihre Agenturen oder internen Mitarbeiter.
Sollten Sie keine Partner für die operative Umsetzung haben, dann unterstützen wir Sie mit unseren bewährten Agenturen auch bei der Produktion der Bloginhalte sowie bei der technischen Umsetzung.
Demotools
Zeigen Sie ihren Webseitbesuchern durch spielerische Elemente Ihre Kompetenz.
So können Sie z. B. für einfache juristische Fragestellungen Entscheidungsbäume erstellen. Der User kann durch das Anklicken von einigen wenigen Schritten eine Minimalinformation erhalten.
Diese Minimalinformation ist natürlich keine rechtliche Beratung, sondern zeigt dem User wie sehr er eine benötigt und dass Sie diese Kompetenz haben.
Gleichzeitig können Sie für die Benützung solcher Tools die Eingabe von E-Mailadresse verlangen und dadurch eine starke Liste für E-Mail-Kampagnen aufbauen.
Wir unterstützen Sie bei der Planung solcher Tools. Dabei helfen wir Ihnen dank unserer Best Practice Erfahrungen bei der Auswahl der Rechtsgebiete, die für solche Tools besonders gut geeignet sind.
Auch unterstützen wir Sie bei der inhaltlichen und technischen Implementierung der Tools.
E-Mail Kampagnen
Das Versenden von E-Mails an verschiedenen Kanzleizielgruppen, ist als Marketing- und Salesinstrument weiterhin beliebt. Die Conversion Rate beträgt zwischen 1% und 5%.
Jedoch ist speziell in der DSGVO-Zeit eine noch sorgsamere Auswahl der Kontakte notwendig. Es macht z. B. keinen Sinn die gleiche Person via E-Mail und LinkedIn Inmail anzuschreiben.
Adressaten von E-Mail-Kampagnen müssen streng Themenbezogen ausgewählt werden. So können Sie z. B. ein Whitepaper auf Ihrem Web zum Thema X zum Download bereitstellen.
Interessenten müssen für den Download Ihre E-Mail Daten für das Zusenden von Kanzleimarketingmaterial mit einem sg. Double Opt-In zustimmen. Dabei muss der User z. B. ein Kästchen ankreuzen und auf den Link einer Bestätigungsmail klicken.
Nicht via Double Opt-In generierte Adressen sind für Mailings zu meiden. Nicht jeder der Ihnen eine Business Card gibt, möchte E-Mails erhalten.
Vergessen Sie nicht, einen bekannten Provider auszuwählen. Bei unbekannten Providern riskieren Sie im Papierkorb zu landen. Auch bieten gute Provider an, den Erfolg Ihrer Mailings zu tracken. Sie erfahren wer wann auf welche Botschaften geklickt hat.
Auch hier muss der Inhalt auf die verschiedenen Zielgruppen abgestimmt sein.
Wir unterstützen Sie bei der Definierung der Zielgruppen, bei der Erstellung der entsprechenden Inhalte, bei der Auswahl der Provider sowie bei der Implementierung der Mailings.
Marketingplan- und Budget
Die Summe aller Marketingmaßnahmen bildet der Marketingplan.
Ohne einen solchen Plan, ist das Erreichen von Zielen sehr schwierig. Ihre Kanzlei treibt im Marketingbereich nach dem Motto „You can´t manage what you don´t measure“ steuerlos herum und Sie geben Geld aus, ohne viel Marketingwirkung dafür zu erhalten.
Sie erhalten von uns für Ihre Kanzlei einen Plan, der die gesamten Maßnahmen bündelt und je nach Kanzleistrategie gewichtet.
Auch werden die Maßnahmen mit Zeitangaben versehen. So zeigen wir Ihnen wann welche Maßnahmen zu starten und zu beenden sind.
Auch errechnen wir für Sie verschiedenen Budgetvarianten.
Dabei unterscheiden wir die Budgetgrößen je nachdem welche Ziele Ihre Kanzlei, die Practice Groups sowie die einzelnen Berufsträger haben. Natürlich unterstützen wir Sie bei der Ausformulierung solcher Ziele.
Operative Umsetzung und Agentursteuerung
Wir unterstützen Sie bei der operativen Umsetzung der Marketingmaßnahmen. Hier übernehmen wir für Sie die genaue Formulierung von Aufträgen an Marketingagenturen. Da die meisten Agenturen die genauen Anforderungen der Rechtsbranche nicht kennen, ist eine solche Formulierung für die Erbringung einer optimalen Leistung ausschlaggebend.
Auch übernehmen wir für Sie die Steuerung der Agenturen während der Leistungserstellung, damit Sie möglichst wenig Zeit investieren müssen.
Wenn Sie keine bestehende Agentur haben, können wir Ihnen natürlich bewährte Kooperationspartner anbieten. Oder wir führen für Sie eine strukturierte Auswahl (Sourcing) von Agenturen durch.
Natürlich begleiten wir auch Ihr internes Marketingteam mittels Beratung und Coaching bei der Abwicklung von Marketingmaßnahmen.
SEO Search Engine Optimization
Die Suchmaschinenoptimierung (Search Engine Optimization) ist ein fundamentales Element Ihrer Webseite. SEO hat den Zweck Ihre Webseite in den sg. organischen Suchergebnissen bei Google möglichst weit nach oben zu bringen.
Organische Suchergebnisse sind nicht-bezahlte Suchergebnisse und sind für über 51% der weltweiten Webzugriffe verantwortlich. Bezahlte Suchergebnisse kommen dagegen nur auf 10%. Dass hier nur Google erwähnt wird liegt daran, dass Google für 94% aller organischen Suchen verantwortlich ist.
SEO ist aber nicht das reine Anführen von Schlagworten und Metadescriptions auf Ihrer Webseite. Vielmehr müssen auch Struktur, Geschwindigkeit und Sprache der Webseite den Googlevorgaben entsprechen.
Auch müssen URL Strategien beachtet werden. So ist z. B. zu überlegen, ob flache oder Multifolder Webstrukturen verwendet werden. Diese Entscheidung geht Hand in Hand mit der Gestaltung von sg. Permalinks – also der konkreten Namensendungen auf Ihrer Webseite. Kleinere Kanzleien können zu flachen Webhierarchien greifen. Sie können einen Link z. B. www.lawfirm/BankingAndFinance nennen.
Grössere und vor allem in mehreren Ländern tätige Kanzleien müssen sich überlegen, ob Sie z. B. nach Ländern oder nach Rechtsgebieten in der URL strukturiert sein wollen.
Neben dieser sg. Onsite-Optimierung, muss eine Offsite-Optimierung durchgeführt werden. Letztere umfasst Maßnahmen, die nicht auf Ihrer Webseite gesetzt werden. Solche sind z. B. starke Backlinks. Das sind Links von Webseiten, die auf Ihre Webseite referenzieren. Und ja, Google erkennt und bestraft, wenn man mehrere Webseiten betreibt, die auf sich gegenseitig verweisen.
Wir unterstützen Sie bei der Planung und Durchführung der SEO-Maßnahmen. Dabei zeigen wir Ihnen basierend auf unseren seit 2004 aufgebauten Best Practice Kenntnissen, welche Kanzleiarten und welche Rechtsgebiete wie zu platzieren sind.
Targetnewsletter
Nachdem Sie Ihre die Targets Ihrer Zielsegmente namentlich definiert haben, brauchen Sie nun Salessignale, um die Targets sinnvoll kontaktieren zu können.
Ein Salessignal kann zB im Employmentbereich sein, wenn es eine Übernahme gibt und entsprechend die Regelungen synchronisiert werden müssen. Natürlich wird die Firma für den aktuellen Fall wohl einen Anwalt haben – aber Sie präsentieren sich ja als Business Partner für weitere Kontakte und haben über einen konkreten Anlassfall einen konkreten Hinweis gegeben.
Sollte die bestehende Kanzlei beim nächsten Mal nicht zum Zuge kommen, wären Sie schon eine Adresse für Alternativen. Auch kann sich durch einen guten Kontakt ein weiteres Gespräch ergeben, aus dem Sie z. B. im IP Bereich ein Cross-Selling anbieten können.
Das Erkennen solcher Salessignale erfolgt durch die Medienanalyse. Sie können die Medien natürlich selber durchsuchen, indem Sie zB zwei Zeitungen täglich durchlesen. Wenn Sie jedoch eine möglichst grosse Wirkung haben wollen, empfiehlt es sich spezialisierte Anbieter zu verwenden.
Wie helfen Ihnen bei der Planung um Umsetzung eines Targetnewsletters. Dabei berücksichtigen wir die unterschiedlichen Anforderungen der Kanzlei, der Practice Groups sowie der einzelnen Partner.
Webseite
Webseiten tragen zu über 75 % der Kaufentscheidung bei.
Eine Webseite ist nicht das Äquivalent Ihrer Business Card. Die Inhalte einer guten Webseite sind auf die verschiedenen Zielsegmente Ihrer Kanzlei angepasst.
Mandanten, Referenzkanzleien, potenzielle neue Mitarbeiter und Journalisten, haben jeweils andere Anforderungen.
Als Berater helfen wir Ihnen für die verschiedenen Zielgruppen entsprechende Web-Strukturen und Inhalte zu schaffen.
Dabei erstellen wir ein Briefing, mit dem Webdesigner/Webagenturen/interne Kanzleifachkräfte die Webseite entsprechend optimal kreieren können. Wir greifen dabei auf unser seit 2004 aufgebautes Best Practice Wissen zurück. Dadurch können wir sehr rasch sagen, welche Lösungen bei vergleichbaren Kanzleien am besten funktioniert haben.
Bei Bedarf leiten wir für Sie auch die Durchführung des Projektes.
Sollten Sie keine Partner für die operative Umsetzung haben, dann unterstützen wir Sie mit unseren bewährten Agenturen auch bei der Produktion der Webseite.