Nicht-Kanzlei wurde von Handelsblatt (c) / Best Lawyers (c) "ausgezeichnet"
Ich beschäftige mich seit 2004 mit Directories und Rankings. 2015 habe ich das weltweit erste Buch über Rankings, den Kompass Kanzlei-Rankings, im CH BECK, MANZ und Stämpfli Verlag publiziert. Schon in diesem Buch unterscheide ich zwischen Rankings, die umfassend recherchieren und solchen, die eine deutlich geringere Recherche betreiben.
Im neu gestarteten „Law Firm Rankings Report“ bezeichne ich solche Rankings als „Gold Standard Rankings„. Solche Directories sammeln umfassende „Mattern“ von den Kanzleien ein. Mattern sind einfach Fälle, die Kanzleien eben bearbeiten. Die Auswertung dieser Mattern ist langwierig und umständlich. Zu solchen Ranking zählen Chambers, Legal 500, IFLR 1000, IP Stars, JUVE und viele andere.
Diese umfassende Recherche ist wohl auch ein Hauptgrund, warum keines der Gold Standard Rankings meines Wissens jemals eine Nicht-Kanzlei mit einem Kanzleipreis auszeichnete. Beim Handelsblatt (c) / Best Lawyers (c) passiert das aber. So wurde ein Beraterkollege von mir, Christoph Vaagt, jahrelang als Versicherungsspezialist ausgezeichnet, obwohl er nicht als Anwalt arbeitet. Hier ein Screenshot:
Herr Vaagt hat regelmäßig diesbezüglich auch in LinkedIn gepostet. Bei über 150 Likes wird die Anzahl der Views zumindest 4-stellig sein.
Es ist schwer zu sagen, wie Handelsblatt (c) / Best Lawyers (c) es schaffen, lt. Herrn Vaagt ihn seit 2014 hier natürlich komplett falsch einzuordnen. Diese Tatsache lässt aber schon darauf schließen, dass es im Rechercheprozess doch Mängel gibt. Durch einen mangelhaften Rechercheprozess wird die Aussage eines Rankings natürlich deutlich weniger wert. Oder wie würden Sie darauf reagieren, wenn eine Seite, die Ärztinnen und Ärzte bewertet, Ihnen plötzlich Buchhalter ausspuckt?
Rechercheprozess von Handelsblatt (c) / Best Lawyers (c)
Wie ist aber nun der Rechercheprozess von Handelsblatt (c) / Best Lawyers (c). Laut der Publikation werden Wirtschaftsanwälte befragt, da diese die Leistung anderer Wirtschaftsanwälte am besten kennen:
Es wird also in keinem Zeitpunkt offenbar eine Matter einer Kanzlei verlangt und bewertet. Zum Vergleich: Bei Gold Standard Rankings, die definitionsgemäß alle Matterndaten erheben, muss eine Kanzlei pro Rechtsbereich bis zu 20 Mattern einreichen.
Im Gegensatz zu solchen „Recherche-Rankings“ sind Handelsblatt (c) / Best Lawyers (c) sg. „Empfehlungsrankings“. Es werden Empfehlungen eingesammelt, ohne diese mit einer Recherche von Mattern zu unterlegen. Eine solche reine Empfehlungsmethode beruht also auf rein persönlichen Meinungen.
Recherche-Rankings wie Chambers, Legal 500 & Co, analysieren jedoch effektives Zahlen- und Informationsmaterial über die Arbeit der Kanzleien. Daher sind Empfehlungsrankings schon rein von der Systematik hier deutlich unterlegen.
Wenn nun sogar solche Fehler wie der oben erwähnte hinzukommen, dann müssen Kanzleien sich mal deutlich überlegen, was ihnen eine Teilnahme überhaupt bringt – oder eher einbringt.
Teilnahme als Imageschädigung
Der Grund für eine Teilnahme bei Chambers, Legal 500 & Co ist einfach: Die Publikationen sind sehr angesehen und Kanzleien, die hier vertreten sind, profitieren von diesem positiven Imagetransfer.
Dieselbe Methodik funktioniert aber auch nach unten. Ist eine Kanzlei bei einem Ranking vertreten, dessen Image negativ ist, dann wird nun dieses negative Image auf die Kanzlei übertragen. Was schließlich, sagt es über eine Kanzlei aus, wenn diese bei einem negativ besetzen Ranking dabei ist?
Entweder die Kanzlei ist nicht gut genug bei einem Gold Standard Ranking hineinzukommen. Dann ist die Leistung einer Kanzlei schlecht. Oder die Kanzlei macht sich keine Mühe zu recherchieren, wie gut ein Ranking ist. Dann ist die Kanzlei unsorgfältig und naiv. Beides Eigenschaften, die für Anwälte geschäftsschädigend sind.
Unnötig teure Ranking-Strategie
Ist eine Kanzlei bei Gold Standard Rankings vertreten, dann bringt eine Teilnahme bei reinen Empfehlungsrankings bez. Imagesteigerung der Kanzlei bestenfalls keinen Zuwuchs. Wenn Sie schon einen Ferrari in der Garage haben, dann wird ein Opel daneben Ihren Status nicht aufwerten.
Genauso ist es bei den Rankings. Wenn Sie z. B. bei Chambers drinnen sind, wozu genau brauchen Sie noch eine Auszeichnung eines Rankings, dessen Recherchemethode weniger umfangreich ist?
Teilnahme nur bei Empfehlungsrankings auffällig / Mündige Kunden
Wenn eine Kanzlei aber nur bei Empfehlungsrankings vertreten ist, dann stellt sich wieder die Frage, ob die Kanzlei zu schwach für eine Platzierung bei Gold Standard Rankings ist.
Schließlich sind die Kunden heute mündig wie noch nie. Die Entscheidungsträger in Firmen sind oftmals ehemalige Anwälte oder kommen aus der Juristerei. Beide Gruppen kennen die Qualität der verschiedenen Rankings zumeist und können daher gut interpretieren, was welche Platzierungen bedeuten.
Und da wirds dann für die Kanzleien gefährlich. Denn Rankings sind zumeist Teil der sg. „Cover-Your-Ass“ Strategie. Schließlich will kein Entscheidungsträger dafür verantwortlich sein, eine Kanzlei ausgesucht zu haben, die schlecht arbeitet. Und wenn das Management mit der Kanzlei unzufrieden sein sollte – und das passiert den besten Kanzleien – dann kommt sofort die heikle Frage, wer denn für die Wahl dieser Kanzlei verantwortlich ist.
Hier kann sich aber der vorausdenkende Entscheidungsträger sicher fühlen. Denn die Kanzlei wurde ausgewählt, weil sie in z. B. Chambers, Legal 500 und IAM 1000 jeweils top platziert ist.
Wurde aber eine Kanzlei genommen, die zwar in einem Empfehlungsrankings vertreten ist, aber in keinem Recherche-Ranking, dann wird wohl die Frage kommen, warum keine Kanzlei genommen wurde, die eben in Chambers & Co vertreten ist.
Aussagekraft von Empfehlungsrankings / Abstimmen über Recherche-Rankings
Dass Empfehlungsrankings wie Handelsblatt (c) / Best Lawyers (c) nun schlechte Publikationen sind, möchte ich keinesfalls sagen. Solche Empfehlungsrankings sind z. B. ein guter Indikator dafür, wie vernetzt eine Kanzlei innerhalb der Branche ist. Ich denke auch, dass Handelsblatt (c) / Best Lawyers (c) solche Fehler wie, den oben erwähnten wohl sehr selten begeht, wobei ich hier keine Recherche angestellt habe. Ich kenne eben Herrn Vaagt und daher ist mir das aufgefallen. Dieses Jahr konnte ich ihn übrigens nicht im Ranking finden. 2022 war er noch da.
Es ist auch verständlich, warum Anwältinnen und Anwälte stolz auf eine Auszeichnung bei Handelsblatt (c) / Best Lawyers (c) sind. Schließlich ist die Kanzleiarbeit mühsam genug, man ist ständig unter Druck und wenn ein Dritter nun einen Preis anbietet und lobende Worte zu sagen, dann ist das allein schon menschlich gesehen eine Wohltat.
Auch gibt es durchaus Mandanten, für die eine Auszeichnung im Handelsblatt (c) / Best Lawyers (c) einen echten Wert hat, der zur Vergabe eines Mandates führt. Und natürlich ist es eine wirkungsvolle Strategie, auch mit Empfehlungsrankings via Social Media Werbung zu machen. Die Wirksamkeit einer solchen Strategie ist aber eben am besten, wenn man auch ein Ranking wie Legal 500 unter dem Gürtel hat.
Denn Empfehlungsrankings sind rein von der Methodik her Recherche-Rankings deutlich unterlegen. Ein Opel ist schließlich auch kein schlechtes Auto. Aber es ist eben kein Ferrari. Auch dann nicht, wenn 20 Opels in der Garage stehen. Auch wird einem Recherche-Rankings ein Fehler wie der obige kaum passieren. Spätestens bei der Analyse der Mattern, fällt sowas sofort auf.
Ich kann daher Kanzleien zu einer Teilnahme ausschließlich bei reinen Empfehlungsrankings nicht raten. Sichern Sie sich auf jeden Fall mit einer Platzierung bei einem Gold Standard Ranking wie Chambers ab.
Doch, um beim Autovergleich zu bleiben, auch in der Ferrariklasse gibt es Unterschiede. Ist ein Aston Martin jetzt das bessere Auto? Oder kommt es auf die Strecke an?
Ist also Chambers besser als Legal 500? Und wenn ja, in welchem Rechtsbereich? Und in welchem Land? Auf diese Frage gibt der Law Firm Rankings Report übrigens Auskunft. Hier können Kanzleien über die Qualität der Rankings abstimmen.
So würde für Deutschland / Versicherungsrecht übrigens die aktuelle Ranking-Rangliste aussehen:
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