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„Chambers Insight“ – Zahlt sich das aus?

„Chambers Insight“ (früher „Insight Report“) ist ein Bezahltool von Chambers and Partners. Wie schön waren noch die alten Zeiten als Kanzlei-Directories diese Informationen auf Anfrage kostenfrei bereitgestellt haben. Aber fair ist fair, auch Kanzlei-Rankings müssen sich finanzieren.

Angesichts der Preise stellt sich die Frage, ob ein Kauf den erwünschten Mehrwert bringt. Gibt Chambers Insight also wirklich entscheidende Information, wie Kanzleien sich im Directory steigern können?

Die Antwort ist: Teilweise. 

So stellt Chambers Insight unter anderem folgende Informationen bereit:

  • Ist die Practice Group groß genug?
  • Liegt der Fokus der Practice Group auch wirklich ausreichend auf dem eingereichten Rechtsbereich?
  • Sind ausreichend Partnerinnen und Partner in der Practice Group vorhanden?
  • Wie gut und wie umfangreich war das Feedback der Client Referees?
  • In welchem Chambers „Trajectory“ befindet sich die Kanzlei?
  • Was sagen „Market Commentators“ über die Kanzlei?
  • Was sagen „Third Party“ und „Market Sources“ über die Kanzlei?
  • Uva.
 

Die ersten drei Punkte sind leicht verständlich und auch gut argumentierbar. Klar ist eine Umsatzgetriebene Practice Group wie Capital Markets mit z. B. nur einem Partner zu klein, wenn man ins Band 1 will. Auch ist es leicht feststellbar, ob eine Kanzlei bei z. B. einer Banking & Finance Einreichung wirklich überwiegend B&F Mattern einträgt oder z. B. versucht Mergers im Finanzumfeld als B&F zu verkaufen.

Auch ist es wichtig zu erfahren, wie viele der Client Referees genau geantwortet haben und wie die Antworten waren.
 

Das sind aber alles Informationen, die man sich ohnehin von Chambers im Vorfeld aus den Guidelines und Practice Group Definitionen für Law Directories holen kann. 

Setzt man dann auch den Submissionsprozess und die Kommunikation mit den Client Referees entsprechend richtig auf, dann fällt die Einhaltung der Vorgaben leicht. Das gilt auch für die Befragungen der Client Referees. Aber welche Kanzlei macht das schon? Da hilft Chambers Insight natürlich schon sehr.
 
Spannend wird es bei den letzten drei Punkten. Das „Trajectory“ sagt nämlich aus, ob Partner oder die gesamte Practice Group beim nächsten Mal von Chambers besser, gleich oder schlechter gerankt werden. ZB kann die „Trajectory“ einfach „Downward“ lauten. Oder auch „Consistent“, „Upward“ oder auch „N/A“.
 
Das sind alles zwar interessante, aber – neben den zuerst genannten drei Punkten – vor allem schwer steuerbare Faktoren. 
 
Denn wie genau soll eine Kanzlei denn z. B. von Chambers genannte  „Market Sources“, denn beeinflussen? Chambers bezieht sich bei guten, aber eben bei schlechten Bewertungen im Chambers Insight nämlich genau auf die „Market Sources“. Da würden eben diese Quellen schlecht über die Partner reden und deswegen gibt es eine schlechte Bewertung. Und jetzt? Was soll die Kanzlei damit machen?
 
Ähnliches gilt für „Market Commentators“ und Third Party“ Aussagen.
 

Den größten Nutzen von Chambers Insight sehen wir darin, dass Kanzleien, die trotz wiederholter Warnungen des Marketingteams z. B. zu wenige oder einfach falsche Mattern unsd Inhalte liefern, hier ein klares Feedback des Legal Directories sehen. Das wird den Marketingteams die nächste Runde der Einreichung sicher erleichtern. Ein solches Benchmarking Ihrer Submissions ist immer eine gute Gelegenheit, sich die Vorgaben der Legal Directories im Details anzusehen.

Für Fragen, wie weit Sie bezüglich Ihrer Kanzleistruktur und Ihren eingereichten Rechtsbereichen einen Chambers Insight kaufen sollen, wie Sie Chambers Insight richtig lesen können, stehen wir Ihnen zur Verfügung.

Gerne beantworten wir dazu erste Fragen kostenfrei.

Alternativ können Sie in meinem Buch „Kompass Kanzlei-Rankings“ (C H Beck, Manz, Stämpfli), entsprechende Hinweise finden. 

In Kürze:
Pros & Cons bei Chambers Insight

Die Umsetzung bestehender Vorgaben wird klar angezeigt.

Wenn Kanzleipartner bekannte Chambers Vorgaben z. B. bezüglich der Practice Group Größe und der Definition von Rechtsbereichen nicht einhalten, zeigt Chambers Insight deutlich, was zu ändern ist.

Ein solches Benchmarking von Submissions für Legal Directories ist immer sehr hilfreich.

Unklare Begriffe schwächen den Wert von Chambers Insight deutlich ab.

Unklare Größen wie „Market Commentators“ , „Third Party“ und „Market Sources“ werden als Grund für die Bewertung von Kanzleien in Chambers Insight angeführt. Das sind aber vor allem nicht steuerbare Faktoren. Daher haben die Kanzleien keine Handlungsmöglichkeiten, um diese Faktoren zu beeinflussen. Deswegen verliert Chambers Insight hier an Wirkung. Das ist eigentlich schade, denn als Benchmarking Tool macht Chambers Insight eine sehr gute Figur.

Über den Artikelverfasser: Law Business unterstützt Rechtsanwälte und Patentanwälte seit 2004. Unsere Kunden bezeichnen uns regelmäßig als Marktführer.

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