Für alle alten Submissionsfüchse – Sie brauchen nicht weiterlesen. Falls Sie aber das erste Mal eine Submission bei Legal 500 machen, beachten Sie bitte folgendes Sonderrecht. Sie können nämlich Mattern, also Ihre Kanzleicausen, einreichen, die älter als ein Jahr sind. Das gilt für alle Rechtsbereiche, die Sie zum ersten Mal einreichen.
Haben Sie nämlich schon einmal eingereicht, so dürfen Sie nur noch Mattern verwenden, die nicht älter als 1 Jahr sind.
Die diesjährige Abgabedeadline 8.08. scheint noch weit weg zu sein. Aber wenn Sie auch Urlaub machen möchten, sollten Sie bald mit den Arbeiten beginnen.
Gerne beantworten wir dazu erste Fragen zum Einreichungsprozesse von Legal 500 und Ihren Erfolgschancen kostenfrei via Mail & Phone.
Alternativ können Sie in meinem Buch „Kompass Kanzlei-Rankings“ (C H Beck, Manz, Stämpfli), entsprechende Hinweise finden.