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Rubriken: Rechtspraxis

Was bringen Anwaltsrankings? Law Business-Berater Alexander Gendlin über gute und schlechte Rankings

Alexander Gendlin ©Law Business

Alex­an­der Gend­lin ©Law Business

Wien. Ran­kings von Wirt­schafts­kanz­leien sind der­zeit groß in Mode - von der inter­na­tio­na­len Fach­zeit­schrift bis zum öster­rei­chi­schen Mas­sen­me­dium mit Wirtschaftseinschlag.

Alex­an­der Gend­lin, Geschäfts­füh­rer des auf die Rechts­bran­che spe­zia­li­sier­ten Bera­tungs­un­ter­neh­mens Law Busi­ness, betreut seit 2004 Kanz­leien in Ranking-Fragen: „Bei der Ein­rei­chung von Doku­men­ten an Ran­kings ebenso wie bei der Zusam­men­ar­beit mit den Ran­kings“, sagt Gend­lin. Im Inter­view mit Recht.Extrajournal.Net ver­rät er, wie man ein gutes von einem schlech­ten Ran­king unter­schei­det - und ob es sich für Kli­en­ten über­haupt lohnt, einen Blick dar­auf zu werfen.

Recht.Extrajournal.Net: Wie ist aus Ihrer Sicht der Stel­len­wert von Kanz­lei­ran­kings in der euro­päi­schen und öster­rei­chi­schen Anwalts­bran­che ganz gene­rell ein­zu­schät­zen, sind sie wich­tig und - wenn ja - hat es hand­feste Vor­teile für eine Kanz­lei, teilzunehmen?

Alex­an­der Gend­lin: Die, wohl­ge­merkt rich­ti­gen, Ran­kings sind sehr wich­tig. Sie sind - abge­se­hen von per­sön­li­chen Emp­feh­lun­gen oder Erfah­run­gen - ein­fach die ein­zige struk­tu­rierte und objek­tive Infor­ma­ti­ons­quelle über das Kön­nen von Kanz­leien und Anwälten.

Natür­lich sind Zei­tungs­be­richte eben­falls eine gute Quelle – aber hier wird punk­tu­ell, z.B. über eine neue Causa berich­tet. Gute Ran­kings stel­len gesam­melte Infos - ganz spe­zi­ell auch für Nicht-Juristen - leicht les­bar bereit. Da sich die guten Ran­kings wie Cham­bers oder Legal 500 eta­bliert haben, kann eine Kanz­lei bei Nicht­teil­nahme ris­kie­ren, dass sie auf dem Radar von Ent­schei­dungs­trä­gern, die den juris­ti­schen Markt nicht aus­rei­chend ken­nen, ein­fach nicht auf­taucht. Auch Refe­renz­ge­schäft aus dem Aus­land kann ver­lo­ren gehen. Wel­cher Anwalt zB aus den USA kennt den öster­rei­chi­schen Markt schon in- und auswendig.

Aus­ser­dem möch­ten auch Bestands­kli­en­ten regel­mä­ßig prü­fen, ob ihre Aus­wahl noch gerecht­fer­tigt ist und zB dem neuen Vor­ge­setz­ten objek­tiv kom­mu­ni­ziert wer­den kann. Sollte dann mal eine Bera­tung nicht gut gewe­sen sein und ein Pro­zess ver­lo­ren gehen, wird die Per­son, von der die Kanz­lei aus­ge­wählt wurde objek­tiv argu­men­tie­ren müs­sen, warum man die­sen Rechts­ver­tre­ter gewählt hat.

Wie gehen markt­üb­li­che Ran­kings vor: wird man sozu­sa­gen auto­ma­tisch erfasst, wenn man Bedeu­tung in der Szene der Wirt­schafts­kanz­leien hat, sind die übli­chen Ran­kings also reprä­sen­ta­tiv, oder han­delt es sich um eine will­kür­li­che Auswahl?

Eine seriöse auto­ma­ti­sche Erfas­sung gibt es nicht. Dafür ist die Rechts­be­ra­tung als Dienst­leis­tung zu kom­plex. Ein Ran­king hat nur dann Aus­sa­ge­kraft, wenn Rese­ar­cher ein­ge­setzt wer­den die sich inten­siv mit den Cau­sen einer Kanz­lei aus­ein­an­der­set­zen, die Kli­en­ten der Kanz­leien struk­tu­riert befra­gen und wei­tere Infor­ma­tio­nen wie zB Seminar- und Recruiting-Aktivitäten der Kanz­lei einholen.

Zu war­nen ist vor Ran­kings, die mit dem Argu­ment >Die Leser haben gewählt< kom­men. Da gibt es >Ver­lage<, die ein- und den­sel­ben >Award< an Kanz­leien sen­den und – natür­lich gegen Kauf von Wer­be­ein­schal­tun­gen – die Ver­lei­hung des Awards nach außen kom­mu­ni­zie­ren möch­ten. Dann war­ten sie, wel­che Kanz­lei zuerst zuschlägt.

Wie soll eine Kanz­lei ent­schei­den, an wel­chen Ran­kings sie teil­nimmt, und mit wel­chen Kos­ten muss sie rechnen?

Von seriö­sen Ran­kings wer­den auf jeden Fall Rese­ar­cher ein­ge­setzt, die umfas­sende Daten (zB Cau­sen) ein­ho­len und struk­tu­riert Kli­en­ten befra­gen. Gute Ran­kings ver­lan­gen keine Wer­be­ein­schal­tung für die Ver­lei­hung eines Prei­ses. Abge­se­hen von der Serio­si­tät des Ran­kings muss jede Kanz­lei ent­schei­den, wie weit eine Plat­zie­rung rea­lis­tisch ist. So macht zB der IFLR Award wirk­lich nur für Gross­kanz­leien Sinn. Auch Thom­son­Reu­ters ist auf­grund der Unm­satz­ge­trie­ben­heit der Wer­tung nichts für kleine Kanzleien.

Bei zB Cham­bers hin­ge­gen kön­nen sich für das Ran­king auch kleine Kanz­leien bewer­ben um sich etwa als Spe­zi­al­bou­tique zu plat­zie­ren. Das ist vor allem für das Refe­renz­ge­schäft wich­tig, um von zB aus­län­di­schen Gross­kanz­leien als Part­ner ent­deckt zu werden.

Die Kos­ten sind schwer zu schät­zen. Es müs­sen auf jeden Fall echte Fach­leute und Native Speaker ein­ge­setzt wer­den. Auf kei­nen Fall sollte die Arbeit mit den Ran­kings leicht­fer­tig an zB Stu­den­ten aus­ge­la­gert wer­den. Bis auf wenige Aus­nah­men ver­lan­gen die guten Ran­kings nichts für eine Teil­nahme. Man kann sich durch Wer­be­ein­schal­tun­gen also kei­nen seriö­sen Award erkaufen.

Das bedeu­tet, dass die Teil­nahme an sol­chen Ran­kings kos­ten­frei ist? Wovon leben die Veranstalter?

Das Geschäfts­mo­dell der seriö­sen Ran­kings ist es, durch guten Con­tent ent­spre­chend Leser und Inter­es­sen­ten zu gene­rie­ren und hier Wer­be­ein­schal­tun­gen und wei­tere Ser­vices zu ver­kau­fen. Wie bei allen ande­ren guten Medien. Es gibt jedoch bei den seriö­sen Ran­kings eben kei­nen Zusam­men­hang zwi­schen Wer­be­ein­schal­tun­gen und ver­ge­be­nen Awards.

Die Teil­nahme ist bei den meis­ten Ran­kings kos­ten­frei. Die Ran­kings leben eben von den Wer­be­ein­schal­tun­gen und von Quer­fi­nan­zie­run­gen wie zB Orga­ni­sie­ren von Kon­fe­ren­zen, Ver­kauf von phy­si­schen Nach­schla­ge­wer­ken und phy­si­schen Tro­phäen, etc. Ein Kos­ten­punkt für eine Kanz­lei wäre - bei Gewinn eines Awards oder wenn man es auf die Short List geschafft hat - dass man zB nach Lon­don fliegt und dort beim Galaevent der Ver­lei­hung einen Tisch mie­tet. Das ist bei seriö­sen Ran­kings wie zB Cham­bers jedoch nicht ver­pflich­tend. Man kann sich den Award auch zusen­den lassen.

Natür­lich spielt hier die Über­le­gung mit, dass die sieg­rei­chen Kanz­leien das aus Pres­ti­ge­grün­den frei­wil­lig machen wol­len. Das ist jedoch bei gut recher­chier­ten Medien völ­lig in Ord­nung. Es ist ganz klar ein gutes Mit­tel für eine Kanz­lei, mit Fotos vom Award eines seriö­sen Ran­kings zu werben.

Wären Sie ein Kli­ent, wür­den Sie Ran­kings lesen, um die rich­tige Wirt­schafts­kanz­lei für sich zu finden?

Auf jeden Fall. Wir betreuen gezielt Ent­schei­dungs­trä­ger wie zB Inhouse Coun­sels & CFOs. Sogar wenn Kli­en­ten bereits Kanz­leien auf der Short­list haben, wol­len sie regel­mä­ßig Alter­na­ti­ven sehen, weil jede Kanz­lei mal Feh­ler macht und hier Unzu­frie­den­heit ent­steht. Natür­lich spielt auch der Preis­druck bei den Stun­den­sät­zen eine Rolle.

Mün­dige Kli­en­ten erken­nen auch, ob ein Anwalt wirk­lich in sei­nem Spe­zi­al­ge­biet betreut oder nicht. Ran­kings kön­nen hier sehr gut für die Suche nach Spe­zia­lis­ten genützt wer­den. Auch Kli­en­ten, die keine juris­ti­schen Kennt­nisse haben, kön­nen über Ran­kings sehen, ob ihre Kanz­lei bzw. die jewei­li­gen Anwälte oft in dem ent­spre­chen­den Rechts­ge­biet genannt wer­den. Natür­lich sind die Ran­kings nicht all­wis­send. Aber wenn ein Anwalt in allen wich­ti­gen Ran­kings gleich gut bzw schlecht abschnei­det, kann eine Ten­denz schon erkannt werden.

Link: Law Busi­ness

 

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